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Von [[1966]] bis [[1971]] studierte Hans Paarhammer an der [[Katholisch-Theologische Fakultät an der Universität Salzburg|Theologischen Fakultät]] der [[Universität Salzburg|Paris-Lodron-Universität Salzburg]] die Fächer Philosophie und Theologie ([[1973]] Sponsion zum Magister der Theologie).
 
Von [[1966]] bis [[1971]] studierte Hans Paarhammer an der [[Katholisch-Theologische Fakultät an der Universität Salzburg|Theologischen Fakultät]] der [[Universität Salzburg|Paris-Lodron-Universität Salzburg]] die Fächer Philosophie und Theologie ([[1973]] Sponsion zum Magister der Theologie).
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Im Jahre [[1971]] wurde Hans Paarhammer zum Priester geweiht. Seine Primiz feierte er in der [[Pfarrkirche zum hl. Martin Hallwang|Pfarrkirche zum hl. Martin]] seines Heimatdorfes Hallwang. Er war dann seit [[1972]] Kooperator der [[Stadtpfarre Salzburg-Gnigl]] und Kooperator in der [[Pfarre Strobl]] am [[Wolfgangsee]]. Neben diesen seelsorglichen Tätigkeiten beteiligte er sich noch an weiterführenden Studien des Kirchenrechts ([[1974]] folgte die Ernennung zum kirchlichen Richter; [[1976]] Promotion zum Doktor der Theologie aus dem Fach Kirchenrecht). Anschließend schloss er das kanonistische Fachstudium in Salzburg und [[München]] ab.
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Im Jahre [[1971]] wurde Hans Paarhammer zum Priester geweiht. Seine Primiz feierte er in der [[Pfarrkirche zum hl. Martin (Hallwang)|Pfarrkirche zum hl. Martin]] seines Heimatdorfes Hallwang. Er war dann seit [[1972]] Kooperator der [[Stadtpfarre Salzburg-Gnigl]] und Kooperator in der [[Pfarre Strobl]] am [[Wolfgangsee]]. Neben diesen seelsorglichen Tätigkeiten beteiligte er sich noch an weiterführenden Studien des Kirchenrechts ([[1974]] folgte die Ernennung zum kirchlichen Richter; [[1976]] Promotion zum Doktor der Theologie aus dem Fach Kirchenrecht). Anschließend schloss er das kanonistische Fachstudium in Salzburg und [[München]] ab.
    
[[1976]] wurde Hans Paarhammer zum Rechtsreferenten des Erzbischöflichen Ordinariates ernannt.
 
[[1976]] wurde Hans Paarhammer zum Rechtsreferenten des Erzbischöflichen Ordinariates ernannt.
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