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==Geschichte==
 
==Geschichte==
Der erste Gerichtssitz im [[Gasteinertal]] dürfte im [[12. Jahrhundert]] die [[Burg Klammstein]] gewesen sein. Erste namentlich erwähnte Richter waren [[Heinrich von Klammstein]] um [[1150]] und [[Sibido von Klammstein]] um [[1205]]. Später waren die [[Grafen von Goldegg]] für das [[Pflegegericht]] zuständig. Am [[25. August]] [[1573]] wurde das Pfleggericht in Gastein auf ein Landgericht reduziert. Ab [[1850]] Bezirksgericht, übersiedelte dieses [[1855]] vom [[Verweserhaus]] in das Bezirksgerichtsgebäude in [[Bad Hofgastein|Hofgastein]], das ehemalige [[Villa Pyrker|Badehaus]] von [[Ladislaus Pyrker]], einem Bischof, Dichter und Gönner Gasteins.  
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Der erste Gerichtssitz im [[Gasteinertal]] dürfte im [[12. Jahrhundert]] die [[Burg Klammstein]] gewesen sein. Erste namentlich erwähnte Richter waren [[Heinrich von Klammstein]] um [[1150]] und [[Sibido von Klammstein]] um [[1205]]. Später waren die [[Grafen von Goldegg]] für das [[Pfleggericht]] zuständig. Am [[25. August]] [[1573]] wurde das Pfleggericht in Gastein auf ein [[Landgericht Gastein|Landgericht]] reduziert. Ab [[1850]] Bezirksgericht, übersiedelte dieses [[1855]] vom [[Verweserhaus]] in das Bezirksgerichtsgebäude in [[Bad Hofgastein|Hofgastein]], das ehemalige [[Villa Pyrker|Badehaus]] von [[Ladislaus Pyrker]], einem Bischof, Dichter und Gönner Gasteins.  
    
Mit der ''"Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg"''<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_287_2/2002_287_2.pdf BGBl. vom 16. Juli 2002, Nr. 287/2002]</ref> wurde das Bezirksgericht Gastein zum [[1. Jänner]] [[2003]] aufgelöst. Sein Sprengel mit den Gemeinden [[Bad Hofgastein]], [[Bad Gastein]] und [[Dorfgastein]] wurde dem [[Bezirksgericht St. Johann]] zugewiesen. Am Schluss betreute das Bezirksgericht ca. 7&nbsp;200 Fälle pro Jahr und war für gut 14&nbsp;000 Personen zuständig.
 
Mit der ''"Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg"''<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_287_2/2002_287_2.pdf BGBl. vom 16. Juli 2002, Nr. 287/2002]</ref> wurde das Bezirksgericht Gastein zum [[1. Jänner]] [[2003]] aufgelöst. Sein Sprengel mit den Gemeinden [[Bad Hofgastein]], [[Bad Gastein]] und [[Dorfgastein]] wurde dem [[Bezirksgericht St. Johann]] zugewiesen. Am Schluss betreute das Bezirksgericht ca. 7&nbsp;200 Fälle pro Jahr und war für gut 14&nbsp;000 Personen zuständig.
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