Nach dem Tod des Chiemseer Bischofs [[Christoph Schlattl]] ernannte Fürsterzbischof Raitenau am [[16. August]] [[1589]] Sebastian Catteneo zu dessen Nachfolger. Am 25. August 1589 wurde er bestätigt, musste aber ein Dokument unterzeichnen, in dem in 17 Artikeln seine Rechte und Pflichten festgelegt wurden, wobei vor allem der Gehorsam gegenüber dem Fürsterzbischof betont wurde. Zugleich übertrug ihm Fürsterzbischof Raitenau das Amt des Generalvikars und des Offizials sowie den Vorsitz im Konsistorium. Die mit der Übernahme von Chiemsee verbundenen Auflagen bestätigte Cattaneo schriftlich am [[22. September]] [[1589]]. | Nach dem Tod des Chiemseer Bischofs [[Christoph Schlattl]] ernannte Fürsterzbischof Raitenau am [[16. August]] [[1589]] Sebastian Catteneo zu dessen Nachfolger. Am 25. August 1589 wurde er bestätigt, musste aber ein Dokument unterzeichnen, in dem in 17 Artikeln seine Rechte und Pflichten festgelegt wurden, wobei vor allem der Gehorsam gegenüber dem Fürsterzbischof betont wurde. Zugleich übertrug ihm Fürsterzbischof Raitenau das Amt des Generalvikars und des Offizials sowie den Vorsitz im Konsistorium. Die mit der Übernahme von Chiemsee verbundenen Auflagen bestätigte Cattaneo schriftlich am [[22. September]] [[1589]]. |