[[1998]] wurde die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen wurden wesentlich erweitert.
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[[1998]] wurde die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen wurden wesentlich erweitert. Die erweiterte Deklaration wurde 1999 von der Stadt Salzburg zur Gänze in den Grüngürtel für den Salzburger Ballungsraum eingebracht und im Jahr 2001 Bestandteil des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK 2001) der Stadt Salzburg. Da das REK aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ohne fachliche Begründung abgeändert werden kann, wurde damit der Schutzstatus auf eine höhere Ebene gehoben und ist damit wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung.
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[[2001]] wurde die Grünlanddeklaration in das [[Räumliches Entwicklungskonzept|Räumlichen Entwicklungskonzept]] (REK 2001) der Stadt Salzburg integriert und damit wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung.
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=== Die Reform der Deklaration ===
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Seit [[2006]] wird an einer Reform der Grünlanddeklaration gearbeitet. Sie soll einerseits gesetzlich im [[Salzburger Stadtrecht]] verankert werden, womit 3 700 Hektar Grünland einen rechtlichen Schutz erhalten würden. Änderungen daran sollen in Zukunft nur mehr durch Bürgerabstimmungen möglich sein und auch einer Dreiviertelmehrheit im Stadtparlament bedürfen.
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In den Jahren 2005 und 2006 wollte die Stadtpolitik kleinere Teilbereiche der Grünlanddeklaration evaluieren lassen und für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellen. Dies führte nach medialen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen und der Wiedergründung der „Aktion Grünland“ zu einer Reform der Deklaration, mit der als Ausgleich für die Herausnahme mehrerer kleiner Flächen für Projekte des sozialen Wohnbaus eine verfassungsrechtliche Absicherung im Rahmen des Stadtrechts vom Landtag beschlossen wurde. Zukünftig kann eine Änderung der Grünland-Deklaration nur mit Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat und, wenn kein Flächenausgleich erfolgt, nur mit einer Bürgerabstimmung durchgeführt werden.