Änderungen

Keine Änderung der Größe ,  14:53, 22. Feb. 2011
K
Linkfix
Zeile 20: Zeile 20:  
Am [[30. März]] [[1948]] beschließt der [[Salzburger Gemeinderat]] die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die ''Lustbarkeitsabgabe''; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert;
 
Am [[30. März]] [[1948]] beschließt der [[Salzburger Gemeinderat]] die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die ''Lustbarkeitsabgabe''; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert;
   −
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
+
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine [[Luftsteuer]] − zu entrichten;
    
[[29. Mai]] [[1951]]: Abgabe auf Speiseeis. Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wurde in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr [[1951]] einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten.
 
[[29. Mai]] [[1951]]: Abgabe auf Speiseeis. Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wurde in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr [[1951]] einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten.