| − | [[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel „''Kaiser von Österreich''“ an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene Lombardo-Venezianische Königreich ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die „deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals „deutsche Erbländer“ genannten, zum „österreichischen Kaiserstaat“ zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetien]], als „Kronländer“ in den österreichischen Kaiserstaat einbezog. | + | [[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel „''Kaiser von Österreich''“ an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene Lombardo-Venezianische Königreich ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die „deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals „deutsche Erbländer“ genannten, zum „österreichischen Kaiserstaat“ zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als „Kronländer“ in den österreichischen Kaiserstaat einbezog. |