Anfangs funktionierte dies auch teilweise recht gut, bis die ersten erbosten Personen oder Unternehmen mit Gerichtsurteilen die Herausgabe dieser reservierten Domänen zu erzwingen. Auch das funktionierte teilweise recht. Denn konnte ein Domänen-Inhaber nicht nachweisen, dass er diese Domäne auch seit Reservierung regelmäßig für eine "echte" Internetseite verwendet hat, musste er diese Domäne wieder freigeben. Kostenlos und gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren. | Anfangs funktionierte dies auch teilweise recht gut, bis die ersten erbosten Personen oder Unternehmen mit Gerichtsurteilen die Herausgabe dieser reservierten Domänen zu erzwingen. Auch das funktionierte teilweise recht. Denn konnte ein Domänen-Inhaber nicht nachweisen, dass er diese Domäne auch seit Reservierung regelmäßig für eine "echte" Internetseite verwendet hat, musste er diese Domäne wieder freigeben. Kostenlos und gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren. |