| − | Leonhard von Keutschach wollte schon bald seinen Vertrauten als Abt von St. Peter durchsetzen. Auf das freie Wahlrecht achteten die Mönche allerdings mit großer Hartnäckigkeit und wehrten sich entschieden gegen die Einflussnahme, sodass sich der Erzbischof lange nicht durchsetzte. Nur zehn Mönche stimmten zuerst für die Absicht des Erzbischofes. Als am 18. Juni 1518 Abt Wolfgang verstarb, und der Erzbischof weiterhin seinen eigenen Kandidaten nicht durchsetzen konnte, erteilte er nach einer langen Verweigerung doch endlich die Erlaubnis zur freien Wahl des neuen Abtes. Der Wahlconvent war aber darauf bereits so zerstritten, dass keine deutlichen Mehrheiten für eine Abtswahl möglich schien. Der Erzbischof wohnte zwar nun persönlich dem Convent bei, was zuerst ebenfalls nicht zur Lösung führte. Erst wenig später wurde der bisherige Custos, Simon III. Garchanetz als Abt gewählt, der Erzbischof bestätigte ihn am 3. Juli. Am 11. Juli wurde er durch den Bischof von Chiemsee darauf zum Abt geweiht. | + | Leonhard von Keutschach wollte als Erzbischof schon bald seinen Vertrauten als künftigen Abt von St. Peter durchsetzen. Auf das freie Wahlrecht achteten die Mönche allerdings mit großer Hartnäckigkeit und wehrten sich entschieden gegen die Einflussnahme, sodass sich der Erzbischof lange nicht durchsetzte. Nur zehn Mönche stimmten zuerst für die Wünsche des Erzbischofes. Als am 18. Juni 1518 Abt Wolfgang Walcher verstarb, und der Erzbischof weiterhin seinen eigenen Kandidaten nicht durchsetzen konnte, erteilte er nach einer langen Verweigerung doch endlich die Erlaubnis zu einer freien Wahl des neuen Abtes. Der Wahlconvent war aber daraufhin bereits so zerstritten, dass keine deutlichen Mehrheiten für eine Abtswahl mehr möglich schien. Der Erzbischof wohnte zwar persönlich dem Wahlkonvent bei, was zuerst ebenfalls nicht zur Lösung führte. Erst wenig später wurde der bisherige Custos, Simon III. Garchanetz als Abt gewählt. Der Erzbischof bestätigte ihn am 3. Juli. Am 11. Juli wurde er durch den Bischof von Chiemsee feierlich zum Abt geweiht. |