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* 2 Pfleggerichte im Lungau (ab 1790, vorher ein einziges)
 
* 2 Pfleggerichte im Lungau (ab 1790, vorher ein einziges)
 
* 5 Pfleggerichte im Pinzgu
 
* 5 Pfleggerichte im Pinzgu
* 1 Pfleggericht Windischmatrei
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* 1 Pfleggericht Windischmatrei (heute Osttirol)
* 1 Pfleggericht Lengberg  
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* 1 Pfleggericht Lengberg (heute Osttirol)
* 1 Pfleggericht Zillertal  
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* 1 Pfleggericht Zillertal (heute Nordtirol)
* 1 Pfleggericht Hopfgarten
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* 1 Pfleggericht Hopfgarten (heute Nordtirol)
    
Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich ([[1806]]/[[1816]]) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die [[Bezirksgerichte]] über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen [[1850]] und [[1870]] wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des [[Flachgau]]s und des [[Pinzgau]]s, im Jahr 2005 erreicht.
 
Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich ([[1806]]/[[1816]]) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die [[Bezirksgerichte]] über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen [[1850]] und [[1870]] wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des [[Flachgau]]s und des [[Pinzgau]]s, im Jahr 2005 erreicht.
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