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Unter dem '''{{PAGENAME}}''', dem '''fürsterzbischöflichen''' Hof des Landesherrn war einerseits die Residenz, bzw. der repräsentative Wohnsitz des jeweiligen Fürsten zu verstehen, anderseits das feudale Verwaltungssystem des Fürsten und und der zugehörigen Berater, mit deren Hilfe der [[Fürsterzbischof]] sein Land regierte.  
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Unter dem '''{{PAGENAME}}''', also dem '''fürsterzbischöflichen''' Hof des Landesherrn war einerseits die Residenz, bzw. der repräsentative Wohnsitz des jeweiligen Fürsten zu verstehen, anderseits das feudale Verwaltungssystem des Fürsten und seiner zugehörigen Berater, mit deren Hilfe der [[Fürsterzbischof]] sein Land regierte. Zum repräsentativen Hofstaat gehörten aber auch Handwerker und Künstler. 
    
== Allgemeines ==  
 
== Allgemeines ==  
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