Durch die Salzburger Landesverfassung unter den Erzbischöfen als geistlichen Herren nahm Salzburg im Burgenbau eine Außenseiterrolle ein. Nur in den seltensten Fällen wurde einem Adeligen die Möglichkeit gegeben, durch den Bau einer Burg zu Macht und Ansehen zu gelangen, wie es in anderen Ländern üblich war. Bereits bestehende Anlagen suchte der jeweilige Erzbischof in seine eigene Verwaltung zu bringen. Dort setzte er einen seiner Beamten, z. B. einen Pfleger, als Verwalter ein. So geschehen auf den einstigen Burgen [[Schloss Mittersill]], [[Burg Kaprun]], [[Schloss Lichtenberg]], [[Schloss Goldegg]] und [[Festung Hohenwerfen]]. | Durch die Salzburger Landesverfassung unter den Erzbischöfen als geistlichen Herren nahm Salzburg im Burgenbau eine Außenseiterrolle ein. Nur in den seltensten Fällen wurde einem Adeligen die Möglichkeit gegeben, durch den Bau einer Burg zu Macht und Ansehen zu gelangen, wie es in anderen Ländern üblich war. Bereits bestehende Anlagen suchte der jeweilige Erzbischof in seine eigene Verwaltung zu bringen. Dort setzte er einen seiner Beamten, z. B. einen Pfleger, als Verwalter ein. So geschehen auf den einstigen Burgen [[Schloss Mittersill]], [[Burg Kaprun]], [[Schloss Lichtenberg]], [[Schloss Goldegg]] und [[Festung Hohenwerfen]]. |