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'''Franz Karl Schmidt''' (* [[22. Jänner]] [[1751]] in Regen, [[Herzogtum Bayern]]; † [[29. September]] [[1820]] in [[Wagrain]]) war [[Frühgeschichte des Salzburger Medizinalwesens|Bader, Chirurg]] und [[Bürgermeister der Marktgemeinde Wagrain|Gemeindevorsteher in Wagrain]].

== Leben ==
Karl Schmidt, wie er allgemein in Quellen genannt wird, kam als viertes legitimes von neun Kindern eines bürgerlichen Baders im bayerischen Marktort Regen zur Welt. Sein Vater war [[Kärnten|Kärntner]] und hatte eine aus Regen stammende Weberstochter geheiratet. Vater Schmidt dürfte bis zu seinem Tod in Regen als Bader tätig gewesen sein. Ob sein Sohn von ihm das Wissen und die Schulung erhielt oder an einem anderen Ort ist unbekannt.

Die ersten Nachweise finden sich [[1780]]. Am [[12. Juni]] dieses Jahres hatte Karl Schmidt in der Vikariatskirche in Wagrain Barbara Hiebl geheiratet. Sie war die eheliche Tochter eines [[Fürsterzbistum|hochfürstlichen]] Fuhrknechtsaus Salzburg. Im August [[1781]] kam ihr erstes Kind, eine Tochter, zur Welt, deren Taufpatin die Vikarsköchin Scolastica Hiebl war. Sie war mit der Mutter des Kindes verwandt und ihr Onkel, Vikar Rupert Hiebl ([[1767]]–[[1784]]/[[1785]]) taufte es. Als Vetter von Karl Schmidt dürfte dieses verwandschaftliche Verhältnis Schmidt seinen beruflichen Beginn in Wagrain sehr stark erleichtert haben.

Zwei Tage vor der Eheschließung hatten die beiden als wirtschaftliche Grundlage für ihre Ehe das sogenannte "Reindl Hauß" mit Garten im Markt zum günstigen Preis von 600 [[Gulden]] gekauft. Zum Haus gehörte eine <nowiki>Bader</nowiki>[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|gerechtigkeit]] und ein Heilbad. Es hatte dem bürgerlichen Chirurg in Wagrain, Martin Sebastian Pauer gehört. Über Ersuchen des Vikars räumte Schmidt beim Kauf seinem Vorgänger das Recht ein, weiterhin sein Gewerbe ausüben zu dürfen. Vermutlich kam dieses Zugeständnis aufgrund des sehr günstigen Kaufpreises zustande und kostete Schmidt nach eigenen Angaben durchschnittliche 40 Gulden Mindereinnahmen pro Jahr.

== Seine Tätigkeit in Wagrain ==
Bei der Bekämpfung der immer wieder epidemisch auftretenden Pocken (Blattern) konnte sich Schmidt einen gewissen Ruhm schaffen. Er dürfte [[1782]] vermutlich der erste im [[Erzstift]] gewesen sein, der Kinder gegen diese Krankheit impfte. Ausgehend von [[England]] war die sogenannte Inokulation, die absichtliche Verpflanzung der echten Pocken von einer auf eine andere Person bekannt. Diese Therapie galt jedoch um diese Zeit noch als gefährlich. Trotzdem gelang es Karl Schmidt etwa 380 Kinder erfolgreich zu behandeln ohne einen Todesfall verzeichnen zu müssen. So konnte diese Krankheit für etwa zwei Jahrzehnte in Wagrain eingedämmt werden.

== Konflikte mit Priestern ==
1784 hatte Vikar Rupert Hiebl aufgrund von ''Leibesgebrechlichkeiten'' resigniert und verbrachte seinen Lebensabend im Baderhaus von Schmidt, wo er am [[31. Oktober]] [[1785]] starb. Nach seinem Tod kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Koadjutor Johann Michael Schwaighofer und Schmidt, der den Koadjutor beschuldigte, die Sackuhr des Vikars entwendet zu haben. Schwaighofer soll Schmidt gewürgt und ihm einen Zinnteller ins Gesicht geschleudert haben. Bei den Erbverhandlungen musste [[Dechant]] Johann Adam Rieger in [[Altenmarkt]] die Vorwürfe prüfen. Aufgrund der nicht beweisbaren gegenseitigen Vorwürfe sollte Schwaighofer nach "[[Bad Hofgastein|Hof]] in [[Gasteinertal|Gastein]]" abreisen, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.

[[1787]] erhob dann Koadjutor August Meilinger schriftliche Anklage gegen Schmidt, dieser hätte einen Hirschen unerlaubter Weise erlegt. Schmidt wurde auf Anordnung von Landrichter Franz Jakob Gold in den landesgerichtlichen Arrest gebracht. Dort legte er aber kein Geständnis ab. Bei einer Hausdurchsuchung fand man Gewehre und Munition. Schmidt verteidigte sich damit, dass er als eingeschriebener Feuerschütze zum ''Vortl Schüssen'' (Preisgeldschießen) diese Gewehre auf der Schießstätte benötigte. Nachdem der Koadjutor seine Vorwürfe neuerlich bekräftigte, musste Schmidt weiter in Haft bleiben. Erst ein medizinischer Notfall (eine komplizierte Geburt) und seine bisherige Unbescholtenheit verhalfen ihm zur Haftentlassung. Meilinger hingegen erneuerte in einem Protokoll im [[Franziskanerkloster]]. Nun begann man aber kirchlicherseits an seinen Angaben zu zweifeln und so entschloss sich Meilinger, wohl auch unter dem Druck der Kirchenbehörde und dem Landesherrn [[Fürsterzischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]], die angelaufenen Gerichtskosten von zwei Gulden und 39 Kreuzer zu übernehmen.

Ganz unschuldig dürfte Schmidt allerdings nicht gewesen sein. Denn vier Jahre später, im Juni [[1791]], wurde er von einem Forstpraktikant mit einer gerade geschossenen Wildtaube und einer Flinte in seinen Händen überrascht. Es kam zu einer Verurteilung zu vier Stockhieben und einer Geldstrafe von zwei Gulden. Durch sein wortgewandtes Reden konnte er sich herausreden und musste letztlich nur die Gerichtskosten samt Strafgeld von vier Gulden und 26 Kreuzer bezahlen.

Bereits wenige Monate später wurde er abermals der Wilderei angezeigt. Dieses Mal hätte er zusammen mit dem hochbetagten Austragsbauern Joseph Siberer von Zotterlehen zwei ''Rehgaiß'' geschossen. Trotz der wenig überzeugenden Unschuldsbeweise konnten die beiden nicht überführt werden. Dieses Mal musste die [[Hofkammer]] dem Landgericht Wagrain die Gerichtskosten vergüten.

== Schmidt wird Bürgermeister, verlässt Wagrain und kehrt wieder zurück ==
In der bäuerlich geprägten Bevölkerung, die immer wieder unter Wildschäden litt, war Wilddiebstahl kein kriminelles Delikt. Oft schützten sie daher die aus ihrer Gemeinschaft stammenden Täter. Dieser Hintergrund, zusammen mit den Pockenbekämpfungserfolgen und trotz der dreimalige Konfliktsituation mit den Behörden dürften Gründe gewesen sein, dass Karl Schmidt [[1794]] das Bürgermeisteramt übertragen wurde.

Bereits in den [[1780er]]-Jahren hatte Schmidt eine Anzahlung für ein Bad in Bayern geleistet und sich immer wieder mit dem Gedanken des Weggehens befasst. War es damals noch Vikar Hiebl, der ihn zum Bleiben überredete, hielt ihn nach dem Bürgermeisteramt niemand mehr zurück und er verließ Wagrain. Aber schon [[1796]] war er in den Markt Wagrain zurückgekehrt und im Dezember desselben Jahres berichtete bereits wieder [[Hofrat]]sekretär Joseph Philipp Felner von Vorwürfen, die von Bürger- und Bauernausschüssen gegen Schmidt erhoben wurden. In einer Klageschrift vom [[18. Juni]] des Jahres werden Vorwürfe grober Vernachlässigung und Unkenntnis seines Berufes, eine verfängliche Meinung zu politischen Themen, bedenklich Äußerungen zu Glaubensfragen, ja sogar leichtsinnig herbeigeführte Tode von Patienten, vorgeworfen.

Wie bei bisherigen Verfahren gelang es Schmidt wortgewandt und der Sicherheit, dass er einen gewissen Einfluss auf die Gattin des Ortsbeamten hatte, gelang es ihm auch diesem Mal alle Vorwürfe zu entkräften. Letztlich nahm ihn sogar der [[Pfleger]] von [[Festung Hohenwerfen]] in Schutz und es folge ein Freispruch. Allerdings musste er nach [[Werfen]] kommen, wo man ihn an seine Dienstpflichten erinnerte, dass er Äußerungen über Fragen der Religion und der Politik zu unterlassen haben und sich künftig nicht mehr in den Aufgabenbereich des Landrichters einmischen darf (Details gingen aus der Anklage hervor). Schmidt musste darüber hinaus die Hälfte der Kommissionskosten tragen (23 Gulden 30 Kreuzer). Die andere Hälfte musste die Bürgerschaft bezahlen, die ja den Prozess angestrengt hatte.

Die Wagrainer Ausschüsse wollten nun Schmidt ''zur Hebung aller Zwiste'' das Haus und Gerechtigkeit abkaufen. Das aber stieß auf Ablehnung bei den Behörden. Nur ''unter der Hand'' sollte er sich um einen anderen Wohnort umsehen.

== 1802, die nächste Auseinandersetzung ==
Im Frühjahr [[1802]] kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit der Gemeinde. Schmidt hatte den erzbischöflichen Leibarzt und Leiter der Hebammenkurse, [[Hofrat]] [[Prof]]. Dr. [[Johann Jakob Hartenkeil]], über die ihm unzeitgemäß erscheinende traditionelle Geburtshilfe in Wagrain informiert. Die Vorwürfe gingen in Richtung Quacksalberei und Aberglaube. Dr. Hartenkeil war mit derartigen Vorwürfen immer wieder konfrontiert. Die als ''quacksalbernden Weiber'' eingestuften ''empirischen Hebammen'' stellten in ihre Heimatgemeinden oft eine übermächtige Konkurrenz dar, die sich der Unterstützung der Dorffrauen gewiss sein konnten. Die gelernten Hebammen jedoch gerieten in den Dörfern ins gesellschaftliche Abseits. Sie wurden selten zu Entbindungen geholt.

Nicht beurteilt werden kann, inwieweit es Schmidt tatsächlich ein Anliegen war, der modernen Geburtshilfe den Durchbruch in den Dörfern zu bescheren. Tatsache blieb, dass die einflussreichen Frauen des Marktes Wagrain weiterhin der ''empirischen Hebamme''' ihre Unterstützung gaben. Teilweise dürfte es sogar zu Behinderungen gekommen sein, wenn eine Schwangere die ausgebildete Geburtshelferin aufsuchen wollte. Diese ''empirischen Hebammen'' war bereits eine alte Witwe und war sich ihrer Macht so sicher, dass sie sogar Kranke an Pfuscher verwies. Damit war ein Konflikt mit Schmidt vorprogrammiert gewesen.

Dazu kam, dass die Tochter von Schmidt, Anna Schmidt, [[1799]] im Alter von 18 Jahren den Hebammenkurs in der [[Stadt Salzburg]] absolviert hatte. Sie kehrte nach Wagrain zurück und gebar bereits im Jänner [[1800]] ein uneheliches Kind. Der Vater war der Badergeselle Anton Preißler, den sie in der Stadt Salzburg kennengelernt haben dürfte.
wird noch ergänzt

== Quelle ==
* [[Alfred Stefan Weiß]]: ''Leben zwischen Tradition und Aufklärung - der Wagrainer Bader Karl Schmidt''. Ein Beitrag zur ländlichen Medizin- und Sozialgeschichte am Beginn der Moderne (ca. 1780–1820), erschienen in [[Salzburg Archiv]], Band 18, 1994, Seite 151ff


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[[Kategorie:Politik]]
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[[Kategorie:Gestorben 1820]]