In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.
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In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch "''auswärtigen Herrschaften''", (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.