Die Namen an zweiter Stelle bezeichnen den „Unterbürgermeister“, der bis zur Zusammenlegung der beiden politischen Gemeinden ''Hofgastein - Markt'' und ''Hofgastein - Land'' zumeist die Landgemeinde vertrat. | Die Namen an zweiter Stelle bezeichnen den „Unterbürgermeister“, der bis zur Zusammenlegung der beiden politischen Gemeinden ''Hofgastein - Markt'' und ''Hofgastein - Land'' zumeist die Landgemeinde vertrat. |