* davon wurden 201 022 Stunden 2009 und 215.813 Stunden 2010 erbracht, das bedeutet, dass jeder aktive Feuerwehrmann/jede aktive Feuerwehrfrau 99 Stunden (= vier Tage) im Dienst der Öffentlichkeit unentgeltlich tätig war; | * davon wurden 201 022 Stunden 2009 und 215.813 Stunden 2010 erbracht, das bedeutet, dass jeder aktive Feuerwehrmann/jede aktive Feuerwehrfrau 99 Stunden (= vier Tage) im Dienst der Öffentlichkeit unentgeltlich tätig war; |