| | Der Ursprung dieser Salzburger Besitzung liegt in einer Schenkung König Ludwigs des Deutschen aus dem Geschlecht der ostfränkischen Karolinger. Er war in [[Kärnten]] und in der heutigen [[Steiermark]] wiederholt mit Aufständen seiner Grenzgrafen konfrontiert. Er belohnte die Treue der Salzburger Kirche im Jahr 860 durch eine großzügige Schenkung. Es handelte sich um 24 Königshöfe. Unter diesen befanden sich auch einige an der Donau, im Gebiet des heutigen Niederösterreich. Die Königshöfe lagen bei Melk, in der Wachau, in Oberloiben, Hollenburg und Traismauer. Aus dem Gut in der Wachau, das reich ausgestattet war, haben sich im Laufe der Jahrhunderte folgende Dörfer entwickelt: Oberarnsdorf, Hofarnsdorf, Mitterarnsdorf, Bacharnsdorf und St. Johann im Mauertal. Die Benennung der Arnsdörfer erfolgte nach Erzbischof [[Arn]] (o), 785/98-821, der formell nie kanonisiert wurde, aber im Volksglauben mitunter als Heiliger galt. | | Der Ursprung dieser Salzburger Besitzung liegt in einer Schenkung König Ludwigs des Deutschen aus dem Geschlecht der ostfränkischen Karolinger. Er war in [[Kärnten]] und in der heutigen [[Steiermark]] wiederholt mit Aufständen seiner Grenzgrafen konfrontiert. Er belohnte die Treue der Salzburger Kirche im Jahr 860 durch eine großzügige Schenkung. Es handelte sich um 24 Königshöfe. Unter diesen befanden sich auch einige an der Donau, im Gebiet des heutigen Niederösterreich. Die Königshöfe lagen bei Melk, in der Wachau, in Oberloiben, Hollenburg und Traismauer. Aus dem Gut in der Wachau, das reich ausgestattet war, haben sich im Laufe der Jahrhunderte folgende Dörfer entwickelt: Oberarnsdorf, Hofarnsdorf, Mitterarnsdorf, Bacharnsdorf und St. Johann im Mauertal. Die Benennung der Arnsdörfer erfolgte nach Erzbischof [[Arn]] (o), 785/98-821, der formell nie kanonisiert wurde, aber im Volksglauben mitunter als Heiliger galt. |
| − | Die Bedeutung der Arnsdörfer und des Oberloibener Besitzes bestand in der Weinproduktion, die für Bistümer und Klöster von großer Wichtigkeit waren. Aus diesem Grund haben die Salzburger Erzbischöfe Teile ihres Wachauer Weingartenbesitzes an das [[Eigenbistum Chiemsee]], das [[Salzburger Domkapitel]], die Klöster St. Peter und Nonnberg in Salzburg, das Kloster in Admont, das [[Augustiner Chorherrenstift Höglwörth]], das [[Salzburger Bürgerspital]] und die Kirche von [[Mülln]] ausgestattet. | + | Die Bedeutung der Arnsdörfer und des Oberloibener Besitzes bestand in der Weinproduktion, die für Bistümer und Klöster von großer Wichtigkeit waren. Aus diesem Grund haben die Salzburger Erzbischöfe Teile ihres Wachauer Weingartenbesitzes an das [[Bistum Chiemsee]], das [[Salzburger Domkapitel]], die Klöster St. Peter und Nonnberg in Salzburg, das Kloster in Admont, das [[Augustinerchorherrenstift Höglwörth]], das Salzburger [[Bürgerspital]] und die Kirche von [[Mülln]] ausgestattet. |
| | Die Pfarre mit Sitz in Hofarnsdorf wurde vom Salzburger Domkapitel betreut. Der in Hofarnsdorf ansässige Hofmeister war der wichtigste erzbischöfliche Beamte. Ein eigener erzbischöflicher Bergmeister war für den Weinbau zuständig. Der Pfleger von Arnsdorf war auch für die Verwaltung der Herrschaft Oberloiben verantwortlich, in der neben dem Erzbistum auch die Abtei St. Peter Besitztümer hatte. Das tägliche Leben der Arnsdorfer Bevölkerung stand unter den Zeichen der erzbischöflichen Grundherrschaft, wenngleich das Hochgericht seinen Sitz in Spitz an der Donau hatte und die Salzburger Erzbischöfe erst im Jahr [[1623]] ein eigenes Landgericht erwerben konnten. Zweimal jährlich wurde unter dem Vorsitz des Pflegers eine Versammlung abgehalten – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Es handelte sich um die öffentlichen Taidinge (Gerichtstage), auf denen alle bedeutenden Fragen geregelt wurden und auch die Vergabe von Haus und Hof an die bäuerlichen Hintersassen erfolgte. Die schriftlich vorliegenden Weistümer für die Güter des Erzbistums Salzburg in Arnsdorf ermöglichen einen interessanten Einblick in die damals gegebenen Rechtsverhältnisse dieses Weinbaugebietes und in die Probleme des dortigen Alltags. | | Die Pfarre mit Sitz in Hofarnsdorf wurde vom Salzburger Domkapitel betreut. Der in Hofarnsdorf ansässige Hofmeister war der wichtigste erzbischöfliche Beamte. Ein eigener erzbischöflicher Bergmeister war für den Weinbau zuständig. Der Pfleger von Arnsdorf war auch für die Verwaltung der Herrschaft Oberloiben verantwortlich, in der neben dem Erzbistum auch die Abtei St. Peter Besitztümer hatte. Das tägliche Leben der Arnsdorfer Bevölkerung stand unter den Zeichen der erzbischöflichen Grundherrschaft, wenngleich das Hochgericht seinen Sitz in Spitz an der Donau hatte und die Salzburger Erzbischöfe erst im Jahr [[1623]] ein eigenes Landgericht erwerben konnten. Zweimal jährlich wurde unter dem Vorsitz des Pflegers eine Versammlung abgehalten – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Es handelte sich um die öffentlichen Taidinge (Gerichtstage), auf denen alle bedeutenden Fragen geregelt wurden und auch die Vergabe von Haus und Hof an die bäuerlichen Hintersassen erfolgte. Die schriftlich vorliegenden Weistümer für die Güter des Erzbistums Salzburg in Arnsdorf ermöglichen einen interessanten Einblick in die damals gegebenen Rechtsverhältnisse dieses Weinbaugebietes und in die Probleme des dortigen Alltags. |