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Die '''Salzburger Hofmusik''' erreichte bis zur Auflösung des Hofstaates [[1807]] zeitweise europäisches Spitzenniveau. Sie setzte sich aus unterschiedlichen Ensembles zusammen.
==Allgemeines==
Bis [[1597]] war die Hofmusik des [[Erzbischof]]s in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte ''Cantorey''. Daneben existierte aber auch die vom [[Domkapitel]] unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, ''Trumetterey'' genannt, von wichtiger Bedeutung.
Einzelne Regenten leisteten sich nebenbei dann auch immer wieder eigene Ensembles. So zum Beispiel die [[Pilgrimskapelle]] des Erzbischof [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] Ende des [[14. Jahrhundert]]s.
[[Matthäus Lang]] machte aus der Cantorey eine Gruppe vorzüglicher Sänger und Instrumentalisten, die zumeist aus 18 Personen bestand: sieben Knaben standen acht Trompeter gegenüber, hinzu kamen noch Organisten wie der [[Radstadt|Radstädter]] [[Paul Hofhaimer]] oder Komponisten wie [[Heinrich Finck]].
Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines [[Hofkapellmeister]]s legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.
==Quelle==
{{Quelle Kulturlexikon}}
[[Kategorie:Musik]]
[[Kategorie:Geschichte]]