Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  +
Die '''Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg''', kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die  gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen.
 +
 
== Rechtliche Grundlage ==
 
== Rechtliche Grundlage ==
+
Die Arbeiterkammer ist juristisch eine  Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG [[1992]]). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche 9 Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.
Die ''Kammer für Arbeiter und Angestellte für [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]]'', kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen. Sie ist juristisch eine  Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG [[1992]]). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche 9 Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.
      
== Leistungen ==
 
== Leistungen ==