Die '''Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg''', kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen.
+
== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
−
+
Die Arbeiterkammer ist juristisch eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG [[1992]]). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche 9 Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.
−
Die ''Kammer für Arbeiter und Angestellte für [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]]'', kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen. Sie ist juristisch eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG [[1992]]). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche 9 Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.