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Schloss Kammer am Attersee ist gemeint.
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Seit [[1188]] nannten sie sich nach den großen Besitzungen im nördlichen Niederösterreich, vielleicht einem Erbe nach den Grafen von Peilstein, Grafen von Plain und Hardegg. Das einflussreiche Recht im östlichen Attergau kam im Erbwege um 1000 an die Grafen von Burghausen und von denen an die Grafen von Plain. Weiters erbten die  Plainer auch den Besitz der Grafen von Peilstein (sie waren Gründer und Vögte von Michaelbeuern) und der Herren von Wasen, die sich im 11. Jahrhundert „Grafen vom Attersee" nannten.  
 
Seit [[1188]] nannten sie sich nach den großen Besitzungen im nördlichen Niederösterreich, vielleicht einem Erbe nach den Grafen von Peilstein, Grafen von Plain und Hardegg. Das einflussreiche Recht im östlichen Attergau kam im Erbwege um 1000 an die Grafen von Burghausen und von denen an die Grafen von Plain. Weiters erbten die  Plainer auch den Besitz der Grafen von Peilstein (sie waren Gründer und Vögte von Michaelbeuern) und der Herren von Wasen, die sich im 11. Jahrhundert „Grafen vom Attersee" nannten.  
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Die Plainer waren auch Vögte des Bistums Bamberg. 1229 heiratete Heilwig von Plain den Schaunberger Heinrich II. und brachte den Attergau in die Ehe mit. Nach dem Tod ihres Bruders 1249 starb die Linie der Plainer aus und nun kam auch das Vogtrecht der Michaelbeuerischen Besitzungen im Attergau an den Schaunberger. Heinrich begann ab 1260 mit dem Ausbau von [[Schloss Kammer|Kammer]] zum Mittelpunkt seines Herrschaftsbereiches über den Attergau.  
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Die Plainer waren auch Vögte des Bistums Bamberg. 1229 heiratete Heilwig von Plain den Schaunberger Heinrich II. und brachte den Attergau in die Ehe mit. Nach dem Tod ihres Bruders 1249 starb die Linie der Plainer aus und nun kam auch das Vogtrecht der Michaelbeuerischen Besitzungen im Attergau an den Schaunberger. Heinrich begann ab 1260 mit dem Ausbau von Kammer zum Mittelpunkt seines Herrschaftsbereiches über den Attergau.  
    
Nach dem Tod Graf Liutolds IV. [[1249]] zog der erwählte Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] von Salzburg die Grafschaft im Unterpinzgau und alle Lehen »inner Gebirg« ein; die übrigen Besitzungen, mit denen er die Grafen Otto und Konrad belehnte, erhielt er von diesen sofort wieder als Pfand. Nach dem Tod der Brüder († [[1260]] bei Staatz) fiel der Großteil der Gerichtsrechte mit der »Grafschaft Plain« an das Erzbistum Salzburg, die Vogtei über Michaelbeuern und ein Teil der Eigengüter an die Edlen von Schaunberg.
 
Nach dem Tod Graf Liutolds IV. [[1249]] zog der erwählte Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] von Salzburg die Grafschaft im Unterpinzgau und alle Lehen »inner Gebirg« ein; die übrigen Besitzungen, mit denen er die Grafen Otto und Konrad belehnte, erhielt er von diesen sofort wieder als Pfand. Nach dem Tod der Brüder († [[1260]] bei Staatz) fiel der Großteil der Gerichtsrechte mit der »Grafschaft Plain« an das Erzbistum Salzburg, die Vogtei über Michaelbeuern und ein Teil der Eigengüter an die Edlen von Schaunberg.
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