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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Bis in die Mitte des [[20. Jahrhundert]] waren in den Bezirken inner Gebirg abgelegene Bergbauerngüter meist nur zu Fuß erreichbar. Benötigte Waren wurden entweder von Menschen oder von Pferden (früher auch manchmal von einem [[Hausesel]]) zu den Höfen getragen oder – wo es vom Wegverlauf und von der Wegverfassung  möglich war - von einem Pferd auf einer sogenannten „Schloapf“ gezogen.  Eine Schloapf ist eine Art schmaler Schlitten ohne Räder. In wenigen Fällen existierte ein unasphaltierter Fahrweg, der im Sommerhalbjahr mit einem Pferdefuhrwerk und im Winterhalbjahr mit einem Pferdeschlitten befahren werden konnte.
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Bis in die Mitte des [[20. Jahrhundert]] waren vor allem in den Bezirken inner Gebirg - im [[Pinzgau]], im [[Pongau]] und im [[Lungau]] - abgelegene Bergbauerngüter meist nur zu Fuß erreichbar. Benötigte Waren wurden entweder von Menschen oder von Pferden (früher auch manchmal von einem [[Hausesel]]) zu den Höfen getragen oder – wo es vom Wegverlauf und von der Wegverfassung  möglich war - von einem Pferd auf einer sogenannten „Schloapf“ gezogen.  Eine Schloapf ist eine Art schmaler Schlitten ohne Räder. In wenigen Fällen existierte ein unasphaltierter Fahrweg, der im Sommerhalbjahr mit einem Pferdefuhrwerk und im Winterhalbjahr mit einem Pferdeschlitten befahren werden konnte.
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==Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg==
 
==Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg==
 
Um die Bewirtschaftung der Bergbauernhöfe zu sichern ging man in der 2. Hälfte des 20. Jahrhundert nach und nach daran, die Infrastruktur zu verbessern. Das betraf zuerst Stromzuleitungen zu noch nicht elektrifizierten Höfen, darauf folgte die Errichtung von Zufahrten und zuletzt von Telefonleitungen. In allen Fällen kamen und kommen öffentliche Fördermittel (Land, Bund, EU) zum Einsatz und die Bauern mussten und müssen je nach Anteilen Eigenleistungen in Form von Arbeitsschichten und auch Geldleistungen erbringen. Der Errichtung von Güterwegen geht meist die Gründung einer Weggenossenschaft voraus, die als Rechtsträgerin Fördermittelempfängerin ist, über die zu leistenden Arbeitsschichten und Geldleistungen bestimmt und bis heute Entscheidungsträgerin für Ausbau- oder Erhaltungsarbeiten ist und somit eine Art Selbstverwaltung der Interessenten bildet.
 
Um die Bewirtschaftung der Bergbauernhöfe zu sichern ging man in der 2. Hälfte des 20. Jahrhundert nach und nach daran, die Infrastruktur zu verbessern. Das betraf zuerst Stromzuleitungen zu noch nicht elektrifizierten Höfen, darauf folgte die Errichtung von Zufahrten und zuletzt von Telefonleitungen. In allen Fällen kamen und kommen öffentliche Fördermittel (Land, Bund, EU) zum Einsatz und die Bauern mussten und müssen je nach Anteilen Eigenleistungen in Form von Arbeitsschichten und auch Geldleistungen erbringen. Der Errichtung von Güterwegen geht meist die Gründung einer Weggenossenschaft voraus, die als Rechtsträgerin Fördermittelempfängerin ist, über die zu leistenden Arbeitsschichten und Geldleistungen bestimmt und bis heute Entscheidungsträgerin für Ausbau- oder Erhaltungsarbeiten ist und somit eine Art Selbstverwaltung der Interessenten bildet.
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