Die '''Bezirkshauptmannschaft Hallein''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Tennengau]]. | Die '''Bezirkshauptmannschaft Hallein''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Tennengau]]. |