Änderungen

57 Bytes hinzugefügt ,  06:25, 20. Mai 2010
K
Zeile 12: Zeile 12:  
   
 
   
 
==Verleihung der “Wirts- und Taferngerechtigkeit“==
 
==Verleihung der “Wirts- und Taferngerechtigkeit“==
Das Kirchenwirtshaus war im [[18. Jahrhundert]]  nur ein bäuerliches Zulehen und erhielt im Jahr [[1793]] die Wirts- und Taferngerechtigkeit verliehen, die der damalige Besitzer Anton Kerschbaumer beantragt hatte.
+
Das Kirchenwirtshaus war im [[18. Jahrhundert]]  nur ein bäuerliches Zulehen und erhielt im Jahr [[1793]] die Wirts- und [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|Taferngerechtigkeit]] verliehen, die der damalige Besitzer Anton Kerschbaumer beantragt hatte.
+
 
 
==Zuerwerb==
 
==Zuerwerb==
 
Neben der noch heute betriebenen Landwirtschaft besteht der Zuerwerb der Familie vor Ort aus den Einkünften des Wirtshauses, in dem u. a. Fisch- und Wildgerichte aus den hauseigenen Fischteichen und dem Alpenwildgehege gereicht werden, sowie aus den Erträgen der hofeigenen Schnapsbrennerei, die auf Basis von Rechten aus Maria-Theresianischer Zeit betrieben wird.
 
Neben der noch heute betriebenen Landwirtschaft besteht der Zuerwerb der Familie vor Ort aus den Einkünften des Wirtshauses, in dem u. a. Fisch- und Wildgerichte aus den hauseigenen Fischteichen und dem Alpenwildgehege gereicht werden, sowie aus den Erträgen der hofeigenen Schnapsbrennerei, die auf Basis von Rechten aus Maria-Theresianischer Zeit betrieben wird.