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==Gesetzliche Grundlage==
 
==Gesetzliche Grundlage==
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Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Kinderrechtskonvention. Diese besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, oder das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt.
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Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Kinderrechtskonvention. Diese besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt. Die kija Salzburg ist an das Sozialreferat des Landes Salzburg angegliedert, die Paragrafen 13 und 14 der Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung schreiben die Weisungsfreiheit der kija Salzburg fest.
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2005 wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen, trotz mehrjähriger Bemühungen der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften wurde sie aber noch nicht in der Bundesverfassung verankert.
    
==Betrieb und Entwicklung==
 
==Betrieb und Entwicklung==
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