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==Fütterungsverbot von Straßentauben in der Stadt Salzburg ==
 
==Fütterungsverbot von Straßentauben in der Stadt Salzburg ==
Die Größe des Straßentaubenbestandes wird wesentlich von zwei Faktoren bestimmt: vom Brutplatzangebot und vom Nahrungsangebot. Ein Fütterverbot oder die Beschränkung des Futterangebotes über Aufrufe, Tauben nicht zu füttern ist die einzige stadtweit wirksame und wissenschaftlich fundierte Form der Regulation. Lokal sind an Bauwerken entsprechende Taubenabwehrmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Abwehrleisten, Vernetzungen u.a.) sehr erfolgreich. Wenig zielführend sind zur Taubenregulierung die sogenannten Taubenhäuser. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Taubenhäuser den Taubenbestand stadtweit regulieren können.  
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Die Größe des Straßentaubenbestandes wird wesentlich von zwei Faktoren bestimmt: vom Brutplatzangebot und vom Nahrungsangebot. Ein Fütterverbot oder die Beschränkung des Futterangebotes über Aufrufe, Tauben nicht zu füttern ist die einzige stadtweit wirksame und wissenschaftlich fundierte Form der Regulation. Lokal sind an Bauwerken entsprechende Taubenabwehrmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Abwehrleisten, Vernetzungen u.a.) sehr erfolgreich. Wenig zielführend sind zur Taubenregulierung die sogenannten Taubenhäuser. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Taubenhäuser den Taubenbestand stadtweit regulieren können, sehr wohl bestehen aber hochwertige wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Taubenhäuser in der Praxis grundsätzlich zur Regulation des Taubenbestandes einer Stadt ungeeignet sind.  
 
   
 
   
 
In vielen Städten gelten sehr ähnliche Tauben[[Vogelfütterung|fütterungs]]<u></u>verbote.&nbsp;Beispielsweise sind im Gebiet der [[Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] seit [[1994]] „das Füttern von wildlebenden Straßentauben und das Auslegen von Futter für diese“ durch eine Verordnung des [[Salzburger Gemeinderat]]es untersagt.<ref>Ortspolizeiliche Verordnung [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/taubenfuetterungsverbot_aus_der__ortspolizeilichen.pdf (Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und von wildlebenden Straßentauben)] laut Gemeinderatsbeschluss vom 25.&nbsp;November 1992 ([[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg|Amtsblatt]] Nr.&nbsp;24/1992), in der Fassung der Beschlüsse vom 23.&nbsp;März 1994 (Amtsblatt Nr.&nbsp;8/1994) und 20.&nbsp;Mai 2009 [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_10_2009.pdf (Amtsblatt Nr.&nbsp;10/2009)]; vgl. auch die Zusammenstellung „Ortspolizeiliche Verordnungen und wichtige Durchführungsverordnungen (informative Zusammenstellung derzeit geltender Verordnungen der Stadt Salzburg – Abdruck des geltenden Wortlautes“, Amtsblatt [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_23a_1999.pdf  Folge 23a/1999])</ref>
 
In vielen Städten gelten sehr ähnliche Tauben[[Vogelfütterung|fütterungs]]<u></u>verbote.&nbsp;Beispielsweise sind im Gebiet der [[Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] seit [[1994]] „das Füttern von wildlebenden Straßentauben und das Auslegen von Futter für diese“ durch eine Verordnung des [[Salzburger Gemeinderat]]es untersagt.<ref>Ortspolizeiliche Verordnung [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/taubenfuetterungsverbot_aus_der__ortspolizeilichen.pdf (Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und von wildlebenden Straßentauben)] laut Gemeinderatsbeschluss vom 25.&nbsp;November 1992 ([[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg|Amtsblatt]] Nr.&nbsp;24/1992), in der Fassung der Beschlüsse vom 23.&nbsp;März 1994 (Amtsblatt Nr.&nbsp;8/1994) und 20.&nbsp;Mai 2009 [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_10_2009.pdf (Amtsblatt Nr.&nbsp;10/2009)]; vgl. auch die Zusammenstellung „Ortspolizeiliche Verordnungen und wichtige Durchführungsverordnungen (informative Zusammenstellung derzeit geltender Verordnungen der Stadt Salzburg – Abdruck des geltenden Wortlautes“, Amtsblatt [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_23a_1999.pdf  Folge 23a/1999])</ref>
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