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Bis [[1861]] gehörte die Gemeinde Köstendorf zur Ortsgemeinde [[Neumarkt]].<ref>[[Jacqueline Kowanda|Kowanda, Jacqueline]]: ''Übersicht über die Veränderungen bei den Gerichtsbezirken/Bezirksgerichten und Katastralgemeinden im Land Salzburg ab 1850 (Stand: März 2007).'' In: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde ab 1980|MGSLK]] 148, 2008, S.&nbsp;237-294</ref>
 
Bis [[1861]] gehörte die Gemeinde Köstendorf zur Ortsgemeinde [[Neumarkt]].<ref>[[Jacqueline Kowanda|Kowanda, Jacqueline]]: ''Übersicht über die Veränderungen bei den Gerichtsbezirken/Bezirksgerichten und Katastralgemeinden im Land Salzburg ab 1850 (Stand: März 2007).'' In: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde ab 1980|MGSLK]] 148, 2008, S.&nbsp;237-294</ref>
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Im März [[1938]], beim [[Anschluss]] Österreichs an das Deutsche Reich, wurde  die Gemeinde von den [[Nationalsozialismus|nationalsozialistischen]] Verwaltungsbehörden aufgelöst und der Gemeinde [[Neumarkt am Wallersee]] eingegliedert. Die neue Gemeinde hieß [[Großdorf Köstendorf]]. Der westliche Teil ab Fischachmühlen, kam zu [[Schleedorf]].  
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Mit der ''"Verordnung des Landeshauptmanns in Salzburg vom 23. November 1938, betreffend die Zusammenlegung von Gemeinden und die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften für Gemeinden"''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1938&page=94&size=45 Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Salzburg vom 24. November 1938]</ref> wurden die Gemeinden Neumarkt und Köstendorf zum [[1. Jänner]] [[1939]] zur [[Gemeinde Neumarkt-Köstendorf]] zusammengelegt. Dabei kam der westliche Teil der Gemeinde Köstendorf ab [[Fischach (Fluss)|Fischach]]<nowiki>mühlen</nowiki> zur Gemeinde [[Schleedorf]].
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Erst mit dem "''Gesetz vom [[4. April]] [[1950]] über die Auseinanderlegung der Marktgemeinde Neumarkt-Köstendorf in die Marktgemeinde Neumarkt und die Ortsgemeinde Köstendorf''"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1950&page=95&size=45 Landesgesetzblatt für das Land Salzburg vom 13. Juli 1950, Gesetz Nr. 39.]</ref> gelang es nach intensiven Bemühungen einiger Gemeindebürger, die Selbstständigkeit als Gemeinde wiederzuerlangen. Allerdings musste man dabei auf einige wesentliche Ortschaften des früheren Gemeindegebietes verzichten. Von den ursprünglich 20 Ortschaften, die die Gemeinde bildeten, blieben [[Pfongau]], [[Lengroid]], [[Sommerholz]], [[Wertheim]], [[Sighartstein]], [[Neufahrn]], [[Schalkham (Neumarkt am Wallersee)|Schalkham]], [[Thalham (Neumarkt am Wallersee)]], [[Wertheim]] und [[Maierhof (Neumarkt am Wallersee)|Maierhof]] bei der Marktgemeinde Neumarkt.<noinclude>
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Erst mit dem "''Gesetz vom [[4. April]] [[1950]] über die Auseinanderlegung der Marktgemeinde Neumarkt-Köstendorf in die Marktgemeinde Neumarkt und die Ortsgemeinde Köstendorf''"<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1950&page=95&size=45 Landesgesetzblatt für das Land Salzburg vom 13. Juli 1950, Gesetz Nr. 39.]</ref> gelang es nach intensiven Bemühungen einiger Gemeindebürger, die Selbstständigkeit als Gemeinde wiederzuerlangen. Allerdings musste man dabei auf einige wesentliche Ortschaften vom früheren Gemeindegebiet verzichten. Von den ursprünglich 20 Ortschaften, die die Gemeinde bildeten, mussten  [[Pfongau]], [[Lengroid]], [[Sommerholz]], [[Wertheim]], [[Sighartstein]],  [[Neufahrn]], [[Schalkham (Neumarkt am Wallersee)|Schalkham]], [[Thalham (Neumarkt am Wallersee)]], [[Wertheim]] und [[Maierhof (Neumarkt am Wallersee)|Maierhof]] zurückgelassen werden.<noinclude>
   
== Kultur und Sehenswürdigkeiten ==  
 
== Kultur und Sehenswürdigkeiten ==  
 
<!-- Zu vermeiden ist in diesem Abschnitt bitte ein Absatz "Sehenswertes", da dieser Begriff für jeden etwas anderes bedeutet. -->
 
<!-- Zu vermeiden ist in diesem Abschnitt bitte ein Absatz "Sehenswertes", da dieser Begriff für jeden etwas anderes bedeutet. -->
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