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Mit dem ''"Gesetz vom 17. September 1895 betreffend die Vereinigung der Ortsgemeinden Burgfried und Taxach mit der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Salzburg."''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1895&page=101&size=45 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg, Jahrgang 1895, Stück XXVI vom 18. Oktober 1895]</ref> wurden die [[Gemeinde Burgfried]] und die [[Gemeinde Taxach]] zur Stadtgemeinde Hallein eingemeindet.
 
Mit dem ''"Gesetz vom 17. September 1895 betreffend die Vereinigung der Ortsgemeinden Burgfried und Taxach mit der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Salzburg."''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1895&page=101&size=45 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg, Jahrgang 1895, Stück XXVI vom 18. Oktober 1895]</ref> wurden die [[Gemeinde Burgfried]] und die [[Gemeinde Taxach]] zur Stadtgemeinde Hallein eingemeindet.
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Mit den ehemaligen Gemeinden kamen die heutigen Ortsteile [[Rif]], [[Rehhof]], Au, [[Kaltenhausen]] und  Gries zu Hallein. Einige Teile ehemals eigenständiger Gemeinden wie z. B. [[Gartenau]] und [[St. Leonhard (Grödig)|St. Leonhard]] wurden anderen Gemeinden angeschlossen (Gartenau an Hallein, St. Leonhard an [[Grödig]].  
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Mit den ehemaligen Gemeinden kamen die heutigen Ortsteile [[Rif]], [[Rehhof]], Au und [[Kaltenhausen]] zu Hallein. Einige Teile ehemals eigenständiger Gemeinden wie z. B. [[Gartenau]] und [[St. Leonhard (Grödig)|St. Leonhard]] wurden anderen Gemeinden angeschlossen (Gartenau an Hallein, St. Leonhard an [[Grödig]].  
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Mit der "''Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 23. November 1938, betreffend die Zusammenlegung von Gemeinden und die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften für Gemeinden''" wurden die bis dahin eigenständigen Gemeinden [[Gemeinde Dürnberg|Dürnberg]] und [[Oberalm]] mit der Gemeinde Hallein vereinigt<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1938&page=95&size=45 Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Salzburg vom 24. November 1938, 12. Stück, Nr. 42, S. 32.]</ref>. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab es vehemente Bestrebungen der Oberalmer Bevölkerung, die Eingemeindung ihres Ortes rückgängig zu machen. [[1953]] wurde Oberalm von Hallein ausgegliedert und ist seither wieder eine eigene Marktgemeinde. Der Ortsteil [[Neualm]] verblieb jedoch bei der Stadt Hallein.
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Mit der "''Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 23. November 1938, betreffend die Zusammenlegung von Gemeinden und die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften für Gemeinden''" wurden die bis dahin eigenständigen Gemeinden [[Gemeinde Dürnberg|Dürnberg]] und [[Oberalm]] sowie Teile der  Gemeinde Adnet ([[Gries (Hallein)|Gries]] und das [[Adneter Riedl (Hallein)|Adneter Riedl]]) mit der Gemeinde Hallein vereinigt<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1938&page=95&size=45 Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Salzburg vom 24. November 1938, 12. Stück, Nr. 42, S. 32.]</ref>. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab es vehemente Bestrebungen der Oberalmer Bevölkerung, die Eingemeindung ihres Ortes rückgängig zu machen. [[1953]] wurde Oberalm von Hallein ausgegliedert und ist seither wieder eine eigene Marktgemeinde. Der Ortsteil [[Neualm]] verblieb jedoch bei der Stadt Hallein.
    
=== Nachbargemeinden ===
 
=== Nachbargemeinden ===
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