Kriegsgefangenenlager Grödig: Unterschied zwischen den Versionen
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Um zu verhüten, dass die in den Lagern untergebrachten Kriegsgefangenen die ihnen gehörigen Gelder als Mittel zur Flucht benutzen, wurde ab [[1. August]] 1915 - in allen österreichischen Kriegsgefangenenlagern - ein Lagergeld eingeführt. Das Geld wurde in besonderem Papiergeld ausbezahlt, welches nur innerhalb des Lagers Gültigkeit hatte. Diese Scheine, die in Kantinen in Zahlung genommen wurden, trugen die Aufschrift "''Kriegsgefangenenlager''" und zeigte die Unterschrift des Lagerkommandanten. Auch das bei den Kriegsgefangenen nach deren Einlieferung gefundene ausländische Geld wurde gegen die Scheine umgewechselt. Es wurde auch eine Lagerscheidemünze aus Messing für die Kriegsgefangenen in Österreich eingeführt. Das Papiergeld für das Gefangenenlager in Grödig hatte einen Wert von zehn Heller (in der Farbe rot), sowie von einer [[Krone]].<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrb&datum=19150801&query=%22Kriegsgefangenenlager%22%2B%22Gr%C3%B6dig%22&seite=10 ANNO], Wiener Bilder, 1. August 1915, Seite 10/11</ref> | Um zu verhüten, dass die in den Lagern untergebrachten Kriegsgefangenen die ihnen gehörigen Gelder als Mittel zur Flucht benutzen, wurde ab [[1. August]] 1915 - in allen österreichischen Kriegsgefangenenlagern - ein Lagergeld eingeführt. Das Geld wurde in besonderem Papiergeld ausbezahlt, welches nur innerhalb des Lagers Gültigkeit hatte. Diese Scheine, die in Kantinen in Zahlung genommen wurden, trugen die Aufschrift "''Kriegsgefangenenlager''" und zeigte die Unterschrift des Lagerkommandanten. Auch das bei den Kriegsgefangenen nach deren Einlieferung gefundene ausländische Geld wurde gegen die Scheine umgewechselt. Es wurde auch eine Lagerscheidemünze aus Messing für die Kriegsgefangenen in Österreich eingeführt. Das Papiergeld für das Gefangenenlager in Grödig hatte einen Wert von zehn Heller (in der Farbe rot), sowie von einer [[Krone]].<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrb&datum=19150801&query=%22Kriegsgefangenenlager%22%2B%22Gr%C3%B6dig%22&seite=10 ANNO], Wiener Bilder, 1. August 1915, Seite 10/11</ref> | ||
Ab [[1. Oktober]] 1915 wurde eine zweite Serie von Lagergeld mit den Werten zehn, zwanzig und fünfzig Heller, sowie eine Krone und zwei Kronen ausgegeben.<ref>https://www.google.at/search?q=lagergeld+gr%C3%B6dig&sxsrf=ALeKk03cTgJEWd_g_0uOFyd0tgy7nN14EQ:1586363117508&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiS7umQn9noAhVsmIsKHT18CNIQ_AUoAXoECAsQAw&biw=1280&bih=607#imgrc=QcJEXqlBwqJvfM www.google.at/Suche</ref> | Ab [[1. Oktober]] 1915 wurde eine zweite Serie von Lagergeld mit den Werten zehn, zwanzig und fünfzig Heller, sowie eine Krone und zwei Kronen ausgegeben.<ref>[https://www.google.at/search?q=lagergeld+gr%C3%B6dig&sxsrf=ALeKk03cTgJEWd_g_0uOFyd0tgy7nN14EQ:1586363117508&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiS7umQn9noAhVsmIsKHT18CNIQ_AUoAXoECAsQAw&biw=1280&bih=607#imgrc=QcJEXqlBwqJvfM www.google.at/Suche]</ref> | ||
=== Medizinische Versorgung === | === Medizinische Versorgung === | ||
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=== Arbeit und Versorgung=== | === Arbeit und Versorgung=== | ||
Gemäß der Haager Landkriegsordnung durften Kriegsgefangene mit Ausnahme der Offiziere nach ihrem Dienstgrad und nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter verwendet werden. Die Arbeiten dürfen nicht übermäßig sein und in keiner Beziehung zu den Kriegsunternehmungen stehen. Das k.u.k. Kriegsministerium erließ entsprechende Erlässe im Einvernehmen mit dem Armeeoberkommando und dem Militärkommando Innsbruck, das für die Kriegsgefangenenlager zuständig war. Jedem Kronland wurde ein bestimmtes Kontingent an Kriegsgefangenen-Arbeiterpartien (K.A.P.) zugewiesen. Die Disposition der einzelnen Kontingente erfolgte seitens der Heeresverwaltung durch die jeweilige Landesarbeiternachweisstelle (L.A.N.S). Es gab stabile und mobile Kriegsgefangenen-Arbeiterpartien. Die Anforderung einer Kriegsgefangenen-Arbeiterpartie erfolgte im Wege der [[Bezirkshauptmannschaft]]en durch den jeweiligen Arbeitgeber. Dieser hatte eine Kaution zu hinterlegen, die zu Gunsten der Heeresverwaltung verfiel, wenn der Arbeitgeber durch schlechte Behandlung und Unterkunft oder ungenügende und schlechte Verpflegung oder Nichtbefolgung der sanitären Vorschriften berechtigten Anlass bot.<ref>[https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0201_haa_de.pdf Haager Landkriegsordnung, 1908]</ref><ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19160219&query=%22todesf%c3%a4lle%22+%22kriegsgefangene%22&seite=4 ANNO], Salzburger Chronik, 19. Februar 1916, Seite 4</ref> | |||
In Salzburg wurden 2 900 Gefangene für staatliche und öffentliche Arbeiten, 4 300 in der Land- und Forstwirtschaft und im Bergbau und 1 100 in der Industrie, im Handel und Gewerbe eingesetzt. | In Salzburg wurden 2 900 Gefangene für staatliche und öffentliche Arbeiten, 4 300 in der Land- und Forstwirtschaft und im Bergbau und 1 100 in der Industrie, im Handel und Gewerbe eingesetzt. | ||