Beim Festival 2015 kam es zu einem tödlichen Unfall. Am Samstagabend, den [[11. Juli]] [[2015]], zog eine Sturmfront mit Starkregen und Windböen von mehr als 100 Stundenkilometern durch den Flachgau. Ein durch die Gewalt des Sturmes umgerissener Beleuchtungsturm begrub einen 23-jährigen Koppler unter sich, der an schweren inneren Verletzungen erlag. An diesem Tag befanden sich rund 38 000 Besucher am Gelände. Etwa 20 solche Beleuchtungsmasten waren über das gesamte Festivalgelände verteilt aufgestellt gewesen. Sie wurden vor Beginn der Veranstaltung sicherheitstechnisch überprüft, damit sie Windgeschwindigkeiten bis zu 60 km/h aushalten<ref>{{Quelle SN|13. und 15. Juli 2015}}</ref>. Nach den Vorgaben mussten die Lichtmasten Windgeschwindigkeiten bis 60 km/h aushalten. "''Laut dem Gutachten und der Berechnungen des Sachverständigen hätten sie 73 km/h pro Stunde standgehalten. Das ist aber eine konservative Berechnungsweise''", erklärte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Marcus Neher im August 2015. Die Frage ist, ob die Veranstalter eine Verantwortung dafür trifft, dass sich eine Person innerhalb der Gefahrenzone aufgehalten hat.<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/electric-love-drama-masten-waren-richtig-aufgebaut-160948/ www.salzburg.com/nachrichten 7. August 2015]</ref>. | Beim Festival 2015 kam es zu einem tödlichen Unfall. Am Samstagabend, den [[11. Juli]] [[2015]], zog eine Sturmfront mit Starkregen und Windböen von mehr als 100 Stundenkilometern durch den Flachgau. Ein durch die Gewalt des Sturmes umgerissener Beleuchtungsturm begrub einen 23-jährigen Koppler unter sich, der an schweren inneren Verletzungen erlag. An diesem Tag befanden sich rund 38 000 Besucher am Gelände. Etwa 20 solche Beleuchtungsmasten waren über das gesamte Festivalgelände verteilt aufgestellt gewesen. Sie wurden vor Beginn der Veranstaltung sicherheitstechnisch überprüft, damit sie Windgeschwindigkeiten bis zu 60 km/h aushalten<ref>{{Quelle SN|13. und 15. Juli 2015}}</ref>. Nach den Vorgaben mussten die Lichtmasten Windgeschwindigkeiten bis 60 km/h aushalten. "''Laut dem Gutachten und der Berechnungen des Sachverständigen hätten sie 73 km/h pro Stunde standgehalten. Das ist aber eine konservative Berechnungsweise''", erklärte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Marcus Neher im August 2015. Die Frage ist, ob die Veranstalter eine Verantwortung dafür trifft, dass sich eine Person innerhalb der Gefahrenzone aufgehalten hat.<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/electric-love-drama-masten-waren-richtig-aufgebaut-160948/ www.salzburg.com/nachrichten 7. August 2015]</ref>. |