Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden [[Fürsterzbischof]] von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam. | Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden [[Fürsterzbischof]] von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam. |