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Die '''Geschichte der Kirchenbücher''' begann im Jahr [[1563]] beim Konzil von Trient<ref>mehr dazu siehe {{wikipedia-de|Konzil von Trient}}</ref>.
== Geschichte ==
Beim Konzil von Trient wurde 1563 eine verbindliche Führung von Trauungsregistern vorgeschrieben. Erste Anfänge solcher Aufzeichnungen gab es in [[Österreich]] [[1523]] in St. Stephan in [[Wien]], [[1568]] in Grieskirchen in [[Oberösterreich]], [[1575]] in der Salzburger [[Dompfarre]] und auch in [[Osttirol]] und [[Kärnten]].
In der [[1614]] veröffentlichten ''Rituale Romanum'' wurden die verpflichtende Führung von Sterbe-, Firmungs- und Familienbüchern und genaue Vorschriften hinsichtlich der Form der Einträge festgehalten.
Anfang des [[17. Jahrhundert]]s wurden die Matriken flächendend in ganz Österreich geführt.
Von [[20. Februar]] [[1784]] bis [[31. Dezember]] [[1938]] war ein kaiserliches Patent in Kraft, in dem Geistliche verpflichtet wurden, die staatliche Personalstandsführung zu verwalten.
Am [[1. Mai]] [[1819]] erfolgt die Einführung von Altmatriken im [[Herzogtum Salzburg]], ein Jahr nach der Eingliederung des Landes in die [[Habsburgermonarchie]].
Mit dem [[Anschluss]] an das Deutsche Reich übernahmen die Standesämter die Personalstandsführung.
Im [[20. Jahrhundert]] entwickelt sich ein eigener Forschungszweig der Familienforschung, der für die breite Bevölkerung interessant wird. Auf den online-Seiten des [[Archiv der Erzdiözese Salzburg|Archivs der Erzdiözese Salzburg]] wurden [[2019]] an die 740 000 Seitenaufrufe registriert.
== Quelle ==
* [[Salzburger Nachrichten]] vom [https://www.sn.at/panorama/wissen/auf-der-suche-nach-den-wurzeln-83352700 15. Februar 2020]
==== Fußnote ====
<references/>
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Religion]]
[[Kategorie:Katholische Kirche]]
[[Kategorie:Katholische Kirche (Sonstiges)]]
[[Kategorie:Erzdiözese]]
[[Kategorie:Geschichte (Erzdiözese)]]