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Wunsch des Autors
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== Hinweis Bilder ==
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Bei der Verwendung der Bilder rate ich zur Vorsicht. Dr. [[Ernst Ziegeleder]] ist erst 1982 verstorben und es gibt eine urheberrechtliche Schutzfrist von 70 Jahren beginnend mit dem Tod des Urhebers. Erben könnten hier Rechtsansprüche stellen. Verantwortung für allfällige Forderungen trägt die Person, die hier im Salzburgwiki die Bilder hochgeladen hat meint vorsichtshalber erklärend --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 12:42, 1. Feb. 2020 (UTC)
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:  Was heißt bitte: "vorsichtshalber erklärend"? Warum die Feststellung einer "Verantwortung" und der Hinnweis "Erben könnten hier Rechtsansprüche stellen"? Wessen Interessen vertritt der Erklärende? An wen richtet sich seine Erklärung? Warum veröffentlicht der Erklärende seine Einschätzung? Wer hat ihn darum gebeten oder gefragt? Ist das ein Knöllchen? Damit werden rechtliche Interessenkonflikte nur herbeigeredet. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 16:33, 1. Feb. 2020 (UTC)
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:: Hey, langsam lieber Thomas! Peter hat mit Recht einen gutgemeinten Hinweis gepostet. Deine Art und Weise ständig gegen ihn zu kontern, egal um welches Thema es sich handelt, ist meines Erachtens nicht mehr tragbar. [[Benutzer:Elisabeth Höll|Elisabeth Höll]] ([[Benutzer Diskussion:Elisabeth Höll|Diskussion]]) 17:07, 1. Feb. 2020 (UTC)
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:::hier geht es ausschließlich um ein rechtliches Thema. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 20:32, 5. Feb. 2020 (UTC)
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::::Genau, nämlich um die Missachtung des Urheberrechtes! --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 07:39, 6. Feb. 2020 (UTC)
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::::: Als weitere Möglichkeit zur Klärung urheberrrechtlicher Unklarheiten könnte eine Kontaktaufnahme mit Nachkommen des Urhebers sein. Aus eigener Erfahrung wird von Nachkommen eine Veröffentlichung von betreffenden Bildern kaum als Schädigung, sondern eher als Wertschätzung empfunden. Wichtig erscheint halt, dass eine Erlaubnis vorliegt. --Franz Fuchs 08:04, 6. Feb. 2020 (UTC)
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::::::nota bene: bevor der erste Screenshot aus der Quelle [[ANNO]] verwendet wurde hat - auf mein ausdrückliches Ersuchen (email: 21.03.2019 19:22) - Mag. [[Claus Meyer]] eine offizielle Anfrage wegen der urheberrechtlichen Fragen gestellt und wir haben die positive Auskunft (email: 08.04.2019 20:04 ) erhalten, dass wir alte Zeitungen aus ANNO verwenden können. Die interrogative und anklagende Attitüde von [[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]], die nicht zum ersten Mal Probleme aufwirft, halte ich gegenüber dem aktiven Benützer (ohne Rang und Ansehen) für illoyal, weil sie den gutgläubigen Benutzer in Gefahr bringt. Weil das  nicht zum ersten Mal vorgekommen ist, habe ich hier auch mit harscher Zurechtweisung reagiert. Die Haltung "Wir freuen uns über den ideellen Beitrag, aber allfällige Probleme sind Privatsache" ist eine eigennützige '''Rosinenpickerei''', dass es zum Fremdschämen ist. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 14:49, 6. Feb. 2020 (UTC)
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:::::::""Wir freuen uns über den ideellen Beitrag, aber allfällige Probleme sind Privatsache" - genau so ist das im Salzburgwiki: '''Jede Person, die im Salzburgwiki eine Datei (Bild, pdf oder Tonaufnahme) hochladet ist dafür verantwortlich, dass sie die Rechte für die Veröffentlichung dafür besitzt.''' Der Betreiber des Salzburgwikis '''haftet nicht''' für allfällige Forderungen aus dem Titel Urheber- oder Verwertungsrechte.
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:::::::Wir können '''Texte''' digitalisierter Zeitungen der Österreichischen Nationalbibliothek (ANNO) dann verwenden, wenn es die Zeitung oder Zeitschrift nicht mehr gibt und keine Nachfolgeunternehmen bestehen oder zu eruieren sind. Beispiel "Salzburger Volksblatt".
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:::::::Was aber nicht stimmt und das solltest du als Jurist wohl wissen, ist, dass '''Bilder''' in diesen Zeitungen frei verwendet werden dürfen! Bilder unterliegen einerseits dem Recht des Abdrucks eines Verlages, andererseits aber ist das Urheberrecht ein unabdingbares Recht des Fotografen. Es gibt Bilder in diesen Zeitungen, die wir verwenden dürfen, die als Pressebilder erkennbar sind (Beispiel [[media:Albus Gaisbergstraße um 1936.jpg]] - da steht, dass das Bild vom [[Salzburger Landesverkehrsamt]] zur Verfügung gestellt wurde, also ein Pressebild war), Bilder ohne Urheberrechtsvermerke sind, Bilder mit Urhebernennung, die aber im Internet nicht mehr auffindbar sind und daher, je nach Erscheinungsdatum, bereits 70 Jahre tot sein könnten und somit die Urheberrechtschutzfrist erloschen ist.
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:::::::Jemand, wie im Fall der Bilder in diesem Artikel, erst 1982 verstorben war, genießt in jedem Fall ein Schutzrecht. Nichts anderes wollte ich hinweisen meint wieder einmal den Kopf schüttelnd ob deiner Ausdrucksweise --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 15:34, 6. Feb. 2020 (UTC)
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:::::::: In der Sache gilt das Gesetz, das da lautet wie folgt: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 § 74 Abs. (6) UrhG]: <br/> "Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt '''fünfzig Jahre nach der Aufnahme''', wenn aber das Lichtbild vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, '''fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung'''. Die Fristen sind nach § 64 zu berechnen. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 16:05, 6. Feb. 2020 (UTC)
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:::::::::Die urheberrechtliche Schutzfrist beträgt für '''sämtliche Werke''' einheitlich '''70 Jahre''' beginnend mit dem Tod des Urhebers. § 60 Abs. 1 Urheberrecht: ''Das Urheberrecht an Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste, deren Urheber auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, endet '''70 Jahre''' nach dem Tod  des Urhebers. [...] § 74 Abs. 2. Die dem Hersteller nach Abs. 1 zustehenden Verwertungsrechte sind vererblich und veräußerlich.'' (Quelle Dr. Meinhard Ciresa, "Urheberwissen für die Praxis", Linde Verlag).
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:::::::::Aber wenn du als Jurist der Meinung bist, dass es sich bei den Bildern um frei verwertbare Bilder ohne Urheberrechtsschutz handelt, ist ja alles für dich in Ordnung. Weshalb es da jetzt diese lange Debatten und deine Angriffe gegen mich geben muss, verstehe ich dann nicht --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 16:37, 6. Feb. 2020 (UTC)
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: Richtigstellung: Die unrichtigen Erklärungen und falschen Anschuldigungen des Herrn Peter Krackowizer weise ich mit Nachdruck zurück. gez. [[Benutzer:Xxlstier|Mag. Thomas Schmiedbauer]] [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 06:09, 7. Feb. 2020 (UTC)
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:: jetzt bin ich hier nicht der jurist, aber in der anfrage von damals ging es um die scans der ÖNB. ich gehe also davon aus, dass wenn die ÖNB ganze zeitungsseiten im internet veröffentlichen darf, dies auch jeder andere tun darf - und nichts anderes habe ich auch dieser tage bei einem termin dort gehört. problem: thomas, du verwendest hier nicht die scans der ÖNB sondern hast die bilder dort rausgeschnitten und als einzeldatei veröffentlicht. das entspricht weder der anfrage an noch der getätigten antwort der ÖNB. somit könnte peters befürchtung sehr wohl zutreffend sein, meint [[Benutzer:Mecl67|Mecl67]] ([[Benutzer Diskussion:Mecl67|Diskussion]]) 11:46, 7. Feb. 2020 (UTC)