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, 01:10, 16. Feb. 2010
Dr. '''Franz Peitler''' (*[[21. November]] [[1808]] [[Gmünd]] ([[Kärnten]]); † Jänner [[1877]]) war ein österreichischer Jurist und Salzburger Landespolitiker.
==Leben und Wirken==
Franz Peitler war der Sohn eines Bräuhausbesitzers zu Gmünd.
Er absolvierte seine Gymnasial- und philosophischen Studien in Klagenfurt mit ausgezeichnetem Erfolg. Anschließend studierte er in Padua, Wien, Prag und Pavia [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|die Rechte]] und zugleich moderne Sprachen.
1831 trat er als Konzeptspraktikant beim k. k. [[Bezirksgericht Tamsweg|Pfleggericht Tamsweg]] in den Staatsdienst und war in der Folge an verschiedenen Gerichtsorten Salzburgs und [[Oberösterreich]]s tätig.
Er heiratete in Salzburg die aus [[Thalgau]] stammende Therese Winkler.
1842 wurde Peitler Aktuar beim Pfleggericht [[Großarl]], 1843 in [[Goldegg]], 1847 Adjunkt in [[Bezirksgericht Taxenbach|Taxenbach]].
Einen tiefgreifenden Wendepunkt bildete für sein Leben das Revolutionsjahr [[1848]].
Schon als Pfleggerichtsbeamter hatte sich Peitler den Schutz der bäuerlichen Bevölkerung angelegen sein lassen. Nun wurde er als Salzburger Abgeordneter sowohl in die Frankfurter Nationalversammlung als auch in den österreichischen Reichstag gewählt. Im Reichstag setzte er sich besonders für die bäuerliche Grundentlastung ein.
Die Wiederherstellung der absoluten Monarchie beendete seine politische Tätigkeit vorerst, und er widmete sich wieder dem Gerichtsdienst, den er allerdings nun in Niederösterreich verrichten musste: 1850 Assessor, 1854 Gerichtsadjunkt beim Landesgericht Wiener Neustadt, 1857 Kreisgerichtsrat in Korneuburg, 1860 Landesgerichtsrat in Wien.
Als das Jahr [[1861]] einen neuen Landtag auch für das [[Herzogtum Salzburg]] brachte, wurde Peitler sogleich in den [[Salzburger Landtag|Landtag]] und den [[Landesausschuss]] gewählt. Um sich diesen Aufgaben ganz widmen zu können, schied er aus dem Gerichtsdienst und trat in den Ruhestand. Dem Landtag und dem Landesausschuss gehörte er bis zu seinem Tod an.
Er war Referent insbesondere in der [[Salzburger Forstfrage|salzburgischen Forstfrage]], die er mit Feuereifer betrieb. In bezug auf die Wiedererwerbung der Landesfonds und des Landesvermögens gelang es, mit der Staatsregierung einen günstigen Vergleich zu erzielen.
Er erwirkte die Begründung eines Landes-Siechenfonds, arbeitete den Plan für einen Grundentlastungstilgungsfonds aus und erreichte die Wiedererrichtung der fünf im Jahr [[1854]] aufgehobenen Bezirksgerichte und Steuerämter. Er war Verfasser einer langen Reihe von Gesetzesentwürfen.
==Werke==
(Auswahl)
* Systematische Sammlung von 326 auf das materielle Strafrecht sich beziehenden Entscheidungen des k.k. Obersten Gerichts- und Cassationshofes von den Jahren 1850-52. Wien 1853.
* Sammlung von Entscheidungen zum allgemeinen österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche. Wien 1858.
* Die Forstfrage im Herzogthume Salzburg. Broschüre Salzburg 1861.
* Die Regalien, insbesondere Das Forst-Regal. Salzburg 1862.
* Bericht des Landesausschusses des Herzogthumes Salzburg über den Stand der Forstfrage im Jahre 1866. Salzburg 1866.
* Bericht des Landesausschusses des Herzogthumes Salzburg betreffend den Verkauf der Staatswaldungen, Verbesserung der Wald- und Alpenwirtschaft. Salzburg 1871.
==Quellen==
* Nachruf in den Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] XVII (1877) S. 255 ff. unter Verweis auf den Nachruf von [[Adolf Ritter von Steinhauser]] in der [[Salzburger Zeitung]] Nr. 69–73 aus 1877.
* Zum Abschnitt „Werke“: Internet-Recherche
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