Am Vorabend zum 1. Mai 1933 veranstalteten Linksradikale trotz Verbots in Hallein Straßendemonstrationen. Die Gendarmerie säuberte mit ''gefälltem Bajonett'' die Straßen. Bei diesen Zusammenstößen benahmen sich die Hilfsarbeiter Erich Rochelt und Franz Fagerer sowie der Schlossergehilfe Alois W. besonders renitent. Sie mussten sich am [[11. Dezember]] 1933 vor dem Schöffengericht in Salzburg verantworten. Rochelt erhielt drei Monate, Fagerer als Zusatzstrafe zu seiner jüngst wegen Hausfriedensbruch ausgefassten Kerkerstrafe, die er gegenwärtig verbüßt, zwei Monate schweren Kerkers.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19331212&query=%22Franz+Fagerer%22&ref=anno-search&seite=9 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 12. Dezember 1933, Seite 9</ref> | Am Vorabend zum 1. Mai 1933 veranstalteten Linksradikale trotz Verbots in Hallein Straßendemonstrationen. Die Gendarmerie säuberte mit ''gefälltem Bajonett'' die Straßen. Bei diesen Zusammenstößen benahmen sich die Hilfsarbeiter Erich Rochelt und Franz Fagerer sowie der Schlossergehilfe Alois W. besonders renitent. Sie mussten sich am [[11. Dezember]] 1933 vor dem Schöffengericht in Salzburg verantworten. Rochelt erhielt drei Monate, Fagerer als Zusatzstrafe zu seiner jüngst wegen Hausfriedensbruch ausgefassten Kerkerstrafe, die er gegenwärtig verbüßt, zwei Monate schweren Kerkers.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19331212&query=%22Franz+Fagerer%22&ref=anno-search&seite=9 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 12. Dezember 1933, Seite 9</ref> |