:: ... tritt eine Verfügung der Generalpostdirektion in Kraft, nach der unterhalb einer bestimmten Frequenz die Post auf dem Land nur mehr drei Mal pro Woche ausgetragen wird | :: ... tritt eine Verfügung der Generalpostdirektion in Kraft, nach der unterhalb einer bestimmten Frequenz die Post auf dem Land nur mehr drei Mal pro Woche ausgetragen wird |