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* Sanierung von 40-50 Brücken pro Jahr
 
* Sanierung von 40-50 Brücken pro Jahr
 
* Salzburger-Wegehalterhaftpflichtversicherung für die Wegehalter derjenigen Wege, bei welchen die Zugehörigkeit zum ländlichen Straßennetz nach dem FELS Gesetz mittels Bescheid vom Ländlichen Straßenerhaltungsfonds ausgesprochen wurde.
 
* Salzburger-Wegehalterhaftpflichtversicherung für die Wegehalter derjenigen Wege, bei welchen die Zugehörigkeit zum ländlichen Straßennetz nach dem FELS Gesetz mittels Bescheid vom Ländlichen Straßenerhaltungsfonds ausgesprochen wurde.
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==Verwaltung==
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Die Verwaltung des FELS erfolgt durch eine Fondskommission. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierung, aus Abgeordneten zum Salzburger Landtag, Mitgliedern des Salzburger Gemeindeverbandes, des Städtebundes, aus Vertretern der Stadt Salzburg und aus Fachbeamten des Amtes der Salzburger LAndesregierung zusammen. Die Gebarung unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
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