* Salzburger-Wegehalterhaftpflichtversicherung für die Wegehalter derjenigen Wege, bei welchen die Zugehörigkeit zum ländlichen Straßennetz nach dem FELS Gesetz mittels Bescheid vom Ländlichen Straßenerhaltungsfonds ausgesprochen wurde. | * Salzburger-Wegehalterhaftpflichtversicherung für die Wegehalter derjenigen Wege, bei welchen die Zugehörigkeit zum ländlichen Straßennetz nach dem FELS Gesetz mittels Bescheid vom Ländlichen Straßenerhaltungsfonds ausgesprochen wurde. |