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Die '''Finanzämter''' sind zusammen mit den [[Zollamt|Zollämtern]] die Abgabenbehörden erster Instanz und Finanzstrafbehörden erster Instanz des Bundes.

Es gibt drei Typen von Finanzämtern:
* Finanzämter mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis,
* Finanzämter mit ''erweitertem'' Aufgabenkreis und
* Finanzämter mit ''besonderem'' Aufgabenkreis.

Im Land Salzburg kommen nur die beiden ersten Typen vor; es gibt folgende Finanzämter:
* Finanzamt mit ''allgemeinem'' Aufgabenkreis:<br/>
: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90)
* Finanzämter mit ''erweitertem'' Aufgabenkreis:
** Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91)
** Finanzamt Salzburg-Land (FA93)

In örtlicher Hinsicht ist in seinem ''allgemeinen'' Aufgabenkreis
*das Finanzamt Salzburg-Stadt (FA91) für das Gebiet der Stadt [[Salzburg]],
* das Finanzamt Salzburg-Land (FA93) für die Bezirke [[Flachgau|Salzburg-Umgebung]] und [[Tennengau|Hallein]],
* das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See (FA90) für die Bezirke [[Pongau|St. Johann im Pongau]], [[Pinzgau|Zell am See]] und [[Lungau|Tamsweg]]
zuständig.

Der "erweiterte Aufgabenkreis" der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land besteht darin, dass sie – neben ihrem allgemeinen Aufgabenkreis – in gewissen Angelegenheiten für das ganze [[Bundesland Salzburg]] zuständig sind. Und zwar ist

* das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH;
*ist das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig.

Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der [[Unabhängiger Finanzsenat| Unabhängige Finanzsenat]] angerufen werden.

Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg#Gebäude|Aigner Straße Nr. 10]].

==Quellen==

*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000571 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz,]insbesondere § 8 (Finanzamt Salzburg-Stadt) und § 9 (Finanzamt Salzburg-Land).
*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002680 Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung]
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003300 Aufgaben-Übertragungs-Verordnung]

==Weblinks==

*[http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=SA Die Salzburger Finanzämter (auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen)]
*[http://ufs.bmf.gv.at/Organisation/Allgemeines Website des Unabhängigen Finanzsenates]

[[Kategorie:Verwaltung]]


http://ufs.bmf.gv.at/Kontakt/AuenstelleSalzburg/_start.htm
Unabhängiger Finanzsenat (UFS), Außenstelle Salzburg

[[Kategorie:Verwaltung]]