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<!--*345: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch vom 1. Juli 1850 angefangen eine Herabsetzung des Postporto für 50 Gulden nicht übersteigende Papiergeld- Sendungen und die Festsetzung einer gleichmäßigen Retour-Recepisse-Gebühr angeordnet wird]-->
 
<!--*345: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, wodurch vom 1. Juli 1850 angefangen eine Herabsetzung des Postporto für 50 Gulden nicht übersteigende Papiergeld- Sendungen und die Festsetzung einer gleichmäßigen Retour-Recepisse-Gebühr angeordnet wird]-->
 
<!--*346: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Justizministers, wodurch die a. h. Entschließung vom 16. August 1845 dahin erläutert wird, daß dadurch der §. 567 des St. G. B. über Gefällsübertretungen und später hierauf bezügliche Bestimmungen, in Betreff der Einleitung der Vorkehrungen zur vorläufigen Sicherstellung der Gefälls-Vermögensstrafe nicht abgeändert worden seien]-->
 
<!--*346: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000599 Erlaß des Justizministers, wodurch die a. h. Entschließung vom 16. August 1845 dahin erläutert wird, daß dadurch der §. 567 des St. G. B. über Gefällsübertretungen und später hierauf bezügliche Bestimmungen, in Betreff der Einleitung der Vorkehrungen zur vorläufigen Sicherstellung der Gefälls-Vermögensstrafe nicht abgeändert worden seien]-->
<!--*347: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Justizministeriums, wodurch in Folge a. h. Ermächtigung vom 9 Juni 1850 für die Kronländer Galizien, Bukowina und Dalmatien vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung angefangen die Gerichtsbarkeit über schwere Polizeiübertretungen in zweiter und dritter Instanz an die Appellationsgerichte und den obersten Gerichtshof übertragen wird]-->
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<!--*347: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Justizministeriums, wodurch in Folge a. h. Ermächtigung vom 9 Juni 1850 für die Kronländer [[Galizien]], [[Bukowina]] und [[Küstenland|Dalmatien]] vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung angefangen die Gerichtsbarkeit über schwere Polizeiübertretungen in zweiter und dritter Instanz an die Appellationsgerichte und den obersten Gerichtshof übertragen wird]-->
 
<!--*348: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Ministeriums des Innern, über die Unzulässigkeit der Rückzahlung einer bereits erlegten Militär-Befreiungstaxe und über die Behandlung jener rückkehrenden Vormänner, die bei einer Recrutenstellung befugt oder unbefugt abwesend sind, wenn deren Nachmänner sich durch den Erlag der Taxe von dem persönlichen Militärdienste frei gemacht haben]-->
 
<!--*348: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Erlaß des Ministeriums des Innern, über die Unzulässigkeit der Rückzahlung einer bereits erlegten Militär-Befreiungstaxe und über die Behandlung jener rückkehrenden Vormänner, die bei einer Recrutenstellung befugt oder unbefugt abwesend sind, wenn deren Nachmänner sich durch den Erlag der Taxe von dem persönlichen Militärdienste frei gemacht haben]-->
 
<!--*349: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Verordnung des Ministeriums des Innern, wodurch in Folge a. h. Ermächtigung die Berechtigung der befugten Salniter-Erzeuger, auch gegen den Willen des Eigenthümers des Grundes oder Gebändes, nach salniterhaltiger Erde graben zu dürfen aufgehoben wird]-->
 
<!--*349: [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=18500004&seite=00000600 Verordnung des Ministeriums des Innern, wodurch in Folge a. h. Ermächtigung die Berechtigung der befugten Salniter-Erzeuger, auch gegen den Willen des Eigenthümers des Grundes oder Gebändes, nach salniterhaltiger Erde graben zu dürfen aufgehoben wird]-->