Im November [[1506]] besuchte Kaiser Maximilian der I. als Wallfahrer seine neuen Besitzungen und Ländereien im Wolfgangland. „''...Maximilian erlaubt für die Zeit seiner Anwesenheit kraft päpstlicher Vollmacht den Mönchen von St. Wolfgang den in der Ordensregel verbotenen Fleischgenuss...''“. Von St. Wolfgang war der Kaiser so begeistert, dass er sogar am „Valkenstain“ begraben werden wollte. Im Hofkammerarchiv von Wien ist vom „Grab und dem Begraebnus in Mansee“ die Rede. „Wildnuß und Einöd des aberseeischen Gepyrg“ machte den Falkenstein zu einer ununterbrochenen Wallfahrtsstätte, die bis heute zu den wichtigsten Elementen des „Wolfgangkultes“ zählt. | Im November [[1506]] besuchte Kaiser Maximilian der I. als Wallfahrer seine neuen Besitzungen und Ländereien im Wolfgangland. „''...Maximilian erlaubt für die Zeit seiner Anwesenheit kraft päpstlicher Vollmacht den Mönchen von St. Wolfgang den in der Ordensregel verbotenen Fleischgenuss...''“. Von St. Wolfgang war der Kaiser so begeistert, dass er sogar am „Valkenstain“ begraben werden wollte. Im Hofkammerarchiv von Wien ist vom „Grab und dem Begraebnus in Mansee“ die Rede. „Wildnuß und Einöd des aberseeischen Gepyrg“ machte den Falkenstein zu einer ununterbrochenen Wallfahrtsstätte, die bis heute zu den wichtigsten Elementen des „Wolfgangkultes“ zählt. |