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| | ::::'''Aktiver Massenmörder wird durch Tötung gestoppt''' | | ::::'''Aktiver Massenmörder wird durch Tötung gestoppt''' |
| | :::: Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle nicht abbrechen, weil nach Ihrer Argumentation jede aus einer Notwehrsituation oder einer erweiterten Notwehrsituation kommende, versuchte Tötung eines aktiv mordenden Täters, sprich eines allgemeingefährlichen aktiven Massenmörders, stark diskreditiert wäre. Das Thema wirft wichtige Fragen für die Neuzeit auf. Wenn man die Tötung aus einer erweiterten Notwehrsituation heraus leugnen und als "Mord" ansehen möchte, wie steht es dann beispielsweise mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944? | | :::: Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle nicht abbrechen, weil nach Ihrer Argumentation jede aus einer Notwehrsituation oder einer erweiterten Notwehrsituation kommende, versuchte Tötung eines aktiv mordenden Täters, sprich eines allgemeingefährlichen aktiven Massenmörders, stark diskreditiert wäre. Das Thema wirft wichtige Fragen für die Neuzeit auf. Wenn man die Tötung aus einer erweiterten Notwehrsituation heraus leugnen und als "Mord" ansehen möchte, wie steht es dann beispielsweise mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944? |
| − | :::: Zurück zum getöteten Konrad Krötenritt aus Marburg... Zunächst ist das tatsächliche politische und rechtliche Szenario zu beachten. Erstens war der papstkritische Kaiser Friedrich II. aufgrund seines geopolitisch motivierten Engagements auf Sizilien ansässig und daher nicht mit dem Fall befaßt, sondern der, ebenfalls aus der Familie der traditionell der römischen Kirche und ihren Beauftragten wenig zugetanen Staufer stammende, deutsche König Heinrich VII. - und damit dessen rechtlich zuständige Pfalzgrafen und geistliche Fürsten. | + | :::: Zurück zum getöteten Konrad Krötenritt aus Marburg... Zunächst ist das tatsächliche politische und rechtliche Szenario zu beachten. Erstens war der papstkritische Kaiser Friedrich II. aufgrund seines geopolitisch motivierten Engagements auf Sizilien ansässig und daher nicht mit dem Fall befaßt, sondern der, ebenfalls aus der Familie der traditionell der römischen Kirche und ihren Beauftragten wenig zugetanen Staufer stammende, deutsche König Heinrich VII. - und damit dessen rechtlich zuständige Pfalzgrafen und geistliche Fürsten. Zweitens ist anzumerken, daß auch im Heiligen Reich die Richter niemanden hingerichtet, sondern natürlich, so wie heute, der Bestrafung durch den Justizvollzug überantwortet haben. Das gilt auch für Schuldsprüche im Bereich der Blutgerichtsbarkeit, die ein Pfalzgraf oder ein vom König eingesetzter geistlicher Fürst, also ein Bischof, insbesondere ein Erzbischof 'und' Kurfürst als weltlicher Richter gesprochen haben. Drittens ist offensichtlich, dass die Hinrichtungen und Morde durch Konrad Krötenritt, die er im päpstlich-römischen Auftrag begangen hat, auch rein strukturell illegal waren, denn die Blutgerichtsbarkeit lag stets beim Heiligen Reich, nicht etwa bei der amtsanmaßenden römischen Kirche. Dafür spricht auch der weitere Verlauf nach dem Tod des Konrad Krötenritt. Die Rechtsprechung der weltlichen Seite hat den Prozeß gegen die Ritter von Dernbach auch gegen eine Bußzahlung eingestellt, die illegitime, angemaßte römische Rechtsprechung wollte in Ermangelung anderer Schädigungsmöglichkeiten die Kreuzzugspflicht gegen die Ritter von Dernbach durchsetzen. Auch die Folgerungen des Vatikans aus den Geschehnissen ist aufschlußreich, siehe dazu z. B. https://www.vatican-magazin.de/epaper/streik-bei-der-heiligen-inquisition-10-2017.html . |
| − | :::: Zweitens ist anzumerken, daß auch im Heiligen Reich die Richter niemanden hingerichtet, sondern natürlich, so wie heute, der Bestrafung durch den Justizvollzug überantwortet haben. Das gilt auch für Schuldsprüche im Bereich der Blutgerichtsbarkeit, die ein Pfalzgraf oder ein vom König eingesetzter Bischof, insbesodnere ein Erzbischoff 'und' Kurfürst als weltlicher Richter gesprichen haben.
| + | :::: Fazit: Es handelt sich bei der Tötung unweit von Marburg entweder um eine Hinrichtung im Auftrag der staatlichen Autorität, also des zuständigen Kurfürsten - und dann sehr wahrscheinlich mit Zustimmung von König Heinrich VII. - oder um eine Hinrichtung aufgrund einer Notwehrsituation mit Billigung des zuständigen Kurfürsten. Siehe dazu beispielsweise die Deutung im Artikel "Konrad von Marburg ist einer der ersten Inquisitoren des Mittelalters. Er errichtet ein Regime der Angst – bis eines seiner Opfer sich wehrt" unter https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/inquisition-konrad-von-marburg . Die moderne Rezeption der Tat spricht zwar inhaltlich gegen die Erfüllung des Tatbestandes "Mord", also eine Tötung mit Heimtücke oder aus niederen Beweggründen (Tatbestandsmerkmale siehe oben), aber verwendet wohl aus juristischer Unkenntnis den Begriff "Mord" bzw. "ermordet" trotzdem unreflektiert, beispielsweise im interessanten Beitrag von Bettina Sonja Ohler in "Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg" unter https://www.grin.com/document/105666 oder im Text von Prof. Dr. Alexander Patschovsky "Konrad von Marburg: Der erbarmungslose Inquisitor" unter https://www.wissenschaft.de/magazin/weitere-themen/der-erbarmungslose-inquisitor/ . |
| − | :::: Drittens ist offensichtlich, dass die Morde des Konrad Krötenritt, die er im römischen Auftrag begangen hat, auch rein strukturell illegal waren, denn die Blutgerichtsbarkeit lag beim Heiligen Reich, nicht etwa bei der amtsanmaßenden römischen Kirche. Dafür spricht auch der weitere Verlauf nach dem Tod des Konrad Krötenritt. Die Rechtsprechung der weltlichen Seite hat den Prozeß gegen die Ritter von Dernbach auch gegen eine Bußzahlung eingestellt, die illegitime, angemaßte römische Rechtsprechung wollte in Ermangelung anderer Schädigungsmöglichkeiten die Kreuzzugspflicht gegen die Ritter von Dernbach durchsetzen. Auch die Folgerungen des Vatikans aus den Geschehnissen ist aufschlußreich, siehe dazu z. B. https://www.vatican-magazin.de/epaper/streik-bei-der-heiligen-inquisition-10-2017.html .
| + | :::: Für die deutliche Notwehrsituation spräche neben der Mordbilanz des römisch beauftragten Konrad Krötenritt auch der Umstand, dass Konrad Krötenritt sich mit dem versuchten Inquisitions-Mord an Graf Heinrich III. von Sayn und dessen Familie möglicherweise Zugriff auf dessen Pflegekinder, nämlich die Kinder der Elisabeth von Thüringen verschaffen wollte. "Und so ging es, Ketzer mordend, Ketzer brennend, quer durchs deutsche Land. Bis endlich, am 30. Juli 1233, ein paar couragierte Edelleute – durchaus fromme katholische Laien – den amoklaufenden Inquisitor packten und ihn, wohl in der Nähe von Marburg, totschlugen. Durch ganz Deutschland ging, wie stets in solchen Fällen, der Aufschrei der Erleichterung: Nie wieder so etwas! Nie wieder Inquisition!" https://www.vatican-magazin.de/epaper/streik-bei-der-heiligen-inquisition-10-2017.html |
| − | :::: Fazit: Es handelt sich bei der Tötung unweit von Marburg entweder um eine Hinrichtung im Auftrag der staatlichen Autorität, also des zuständigen Kurfürsten - und dann sehr wahrscheinlich mit Zustimmung von König Heinrich VII. - oder um eine Hinrichtung aufgrund einer Notwehrsituation mit Billigung des zuständigen Kurfürsten. Siehe dazu beispielsweise die Deutung im Artikel "Konrad von Marburg ist einer der ersten Inquisitoren des Mittelalters. Er errichtet ein Regime der Angst – bis eines seiner Opfer sich wehrt" unter https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/inquisition-konrad-von-marburg . | |
| − | :::: Die moderne Rezeption der Tat spricht zwar inhaltlich gegen die Erfüllung des Tatbestandes "Mord", also eine Tötung mit Heimtücke oder aus niederen Beweggründen (Tatbestandsmerkmale siehe oben), aber verwendet wohl aus juristischer Unkenntnis den Begriff "Mord" bzw. "ermordet" trotzdem unreflektiert, beispielsweise im interessanten Beitrag von Bettina Sonja Ohler in "Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg" unter https://www.grin.com/document/105666 oder im Text von Prof. Dr. Alexander Patschovsky "Konrad von Marburg: Der erbarmungslose Inquisitor" unter https://www.wissenschaft.de/magazin/weitere-themen/der-erbarmungslose-inquisitor/ .
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| − | :::: Für die deutliche Notwehrsituation spräche neben der Mordbilanz des römisch beauftragten Konrad Krötenritt auch der Umstand, dass Konrad Krötenritt sich mit dem versuchten Inquisitions-Mord an Graf Heinrich III. von Sayn und dessen Familie möglicherweise Zugriff auf dessen Pflegekinder, nämlich die Kinder der Elisabeth von Thüringen verschaffen wollte. | |
| − | :::: "Und so ging es, Ketzer mordend, Ketzer brennend, quer durchs deutsche Land. Bis endlich, am 30. Juli 1233, ein paar couragierte Edelleute – durchaus fromme katholische Laien – den amoklaufenden Inquisitor packten und ihn, wohl in der Nähe von Marburg, totschlugen. Durch ganz Deutschland ging, wie stets in solchen Fällen, der Aufschrei der Erleichterung: Nie wieder so etwas! Nie wieder Inquisition!" https://www.vatican-magazin.de/epaper/streik-bei-der-heiligen-inquisition-10-2017.html
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| | :::: "Das Land aber atmet auf, "in heiterer Milde", wie die Chronisten verzeichnen. Auf Konrad folgt in Deutschland lange Zeit kein neuer Ketzerrichter." ( https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/inquisition-konrad-von-marburg ) - die Hinrichtung des bösartigen Massenmörders Konrad Krötenritt im Sinne einer Notwehrmaßnahme durch die Grafen von Sayn und ihre wackeren Dernbacher Ritter war erfolgreich. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 15:36, 21. Sep. 2019 (UTC) | | :::: "Das Land aber atmet auf, "in heiterer Milde", wie die Chronisten verzeichnen. Auf Konrad folgt in Deutschland lange Zeit kein neuer Ketzerrichter." ( https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/inquisition-konrad-von-marburg ) - die Hinrichtung des bösartigen Massenmörders Konrad Krötenritt im Sinne einer Notwehrmaßnahme durch die Grafen von Sayn und ihre wackeren Dernbacher Ritter war erfolgreich. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 15:36, 21. Sep. 2019 (UTC) |