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:::'''Vom Kaiser angeordneter Mord?'''
 
:::'''Vom Kaiser angeordneter Mord?'''
 
:::Eine Hinrichtung erfolgt durch Gerichte, abseits derselben ist es Mord - auch dann wenn der Kaiser persönlich die Tötung angeordnet hätte. Eine  Anordnung des Kaisers (sie wäre höchst fragwürdig) ist nicht bekannt. Bitte lassen wir die Diskussion. Der Mord war bestenfalls Lynchjustiz, er war mehr als verständlich, rechtens war der Mord nicht. Konrad aus Marburg hat moralisch verständlich ja letztendlich ehrenwert gehandelt, auch wenn seine Tat Mord bleibt. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 19:20, 12. Aug. 2019 (UTC)
 
:::Eine Hinrichtung erfolgt durch Gerichte, abseits derselben ist es Mord - auch dann wenn der Kaiser persönlich die Tötung angeordnet hätte. Eine  Anordnung des Kaisers (sie wäre höchst fragwürdig) ist nicht bekannt. Bitte lassen wir die Diskussion. Der Mord war bestenfalls Lynchjustiz, er war mehr als verständlich, rechtens war der Mord nicht. Konrad aus Marburg hat moralisch verständlich ja letztendlich ehrenwert gehandelt, auch wenn seine Tat Mord bleibt. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 19:20, 12. Aug. 2019 (UTC)
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::::'''Aktiver Massenmörder wird durch Tötung gestoppt''
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:::: Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle nicht abbrechen, weil nach Ihrer Argumentation jede aus einer Notwehrsituation oder einer erweiterten Notwehrsituation kommende, versuchte Tötung eines aktiv mordenden Täters, also eines aktiven Massenmörders, stark diskreditiert wäre. Das Thema wirft wichtige Fragen für die Neuzeit auf. Wenn man die Tötung aus einer erweiterten Notwehrsituation heraus leugnen und als "Mord" ansehen möchte, wie steht es dann mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944?
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:::: Zurück zum getöteten Massenmörder Konrad Krötenritt aus Marburg... Zunächst ist das tatsächliche politische und rechtliche Szenario zu beachten: Erstens war der papstkritische Kaiser Friedrich II. aufgrund seines geopolitisch motivierten Engagements auf Sizilien ansässig und daher nicht mit dem Fall befaßt, sondern der, ebenfalls aus der Familie der traditionell der römischen Kirche und ihren Beauftragten wenig zugetanen Staufer stammende, deutsche König Heinrich VII. - und damit dessen rechtlich zuständige Pfalzgrafen und geistliche Fürsten.
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:::: Zweitens ist anzumerken, daß auch im Heiligen Reich die Richter niemanden hingerichtet, sondern natürlich, so wie heute, der Bestrafung durch den Justizvollzug überantwortet haben.
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:::: Drittens ist offensichtlich, dass die Morde des Konrad Krötenritt, die er im römischen Auftrag begangen hat, illegal waren, denn die Blutgerichtsbarkeit lag beim Reich, nicht bei der römischen Kirche.
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:::: Fazit: Es handelt sich bei der Tötung unweit von Marburg entweder um eine Hinrichtung im Auftrag der staatlichen Autorität, also des zuständigen Kurfürsten und dann sehr wahrscheinlich mit Zustimmung von König Heinrich VII. - oder um eine Hinrichtung aufgrund einer Notwehrsituation mit Billigung des zuständigen Kurfürsten, siehe dazu beispielsweise die Deutung im Artikel "Konrad von Marburg ist einer der ersten Inquisitoren des Mittelalters. Er errichtet ein Regime der Angst – bis eines seiner Opfer sich wehrt" unter https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/inquisition-konrad-von-marburg .
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:::: Die moderne Rezeption der Tat spricht zwar inhaltlich gegen die Erfüllung des Tatbestandes "Mord", also eine Tötung mit Heimtücke oder aus niederen Beweggründen (Tatbestandsmerkmale siehe oben), aber verwendet wohl aus juristischer Unkenntnis den Begriff "Mord" bzw. "ermordet" trotzdem unreflektiert, beispielsweise im interessanten Beitrag von Bettina Sonja Ohler in "Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg" unter https://www.grin.com/document/105666 oder im Text von Prof. Dr. Alexander Patschovsky "Konrad von Marburg: Der erbarmungslose Inquisitor" unter https://www.wissenschaft.de/magazin/weitere-themen/der-erbarmungslose-inquisitor/ .
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:::: Für die deutliche Notwehrsituation spräche neben der Mordbilanz des römisch beauftragten Konrad Krötenritt auch der Umstand, dass Konrad Krötenritt sich mit dem versuchten Inquisitions-Mord an Graf Heinrich III. von Sayn und dessen Familie möglicherweise Zugriff auf dessen Pflegekinder, nämlich die Kinder der Elisabeth von Thüringen verschaffen wollte.
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:::: "Das Land aber atmet auf, "in heiterer Milde", wie die Chronisten verzeichnen. Auf Konrad folgt in Deutschland lange Zeit kein neuer Ketzerrichter." ( https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2014/03/inquisition-konrad-von-marburg ) - die Hinrichtung des bösartigen Massenmörders Konrad Krötenritt im Sinne einer Notwehrmaßnahme durch die Grafen von Sayn und ihre wackeren Dernbacher Ritter war erfolgreich. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 15:36, 21. Sep. 2019 (UTC)
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