Am [[1. August]] [[1950]] trat die erste vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) war nun eine Gebühr − eine "Luftsteuer" − zu entrichten. | Am [[1. August]] [[1950]] trat die erste vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) war nun eine Gebühr − eine "Luftsteuer" − zu entrichten. |