Der Brief ordnete zwar an, dass (soweit irgend möglich) die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) sämtlich Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des [[Erzbistum]]s besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und selbständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Die Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum, so auch in Salzburg.
+
Der Brief ordnete an, dass (soweit irgend möglich) die (priviligierten) Bürger (nicht aber die sonstigen Einwohner) sämtlich Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des [[Erzbistum]]s besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und selbständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Die Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum, so auch in Salzburg.