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==Gesetzgebung==
 
==Gesetzgebung==
Als weltlicher Fürst seines Landes war Maximilianus Gandolphus sehr auf Recht und Ordnung bedacht und erließ etliche polizeiliche Regelungen:  
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Als weltlicher Fürst seines Landes war Maximilianus Gandolphus sehr auf Recht und Ordnung bedacht und erließ dabei etliche polizeiliche Regelungen:  
* Die [[Salzburger Feuerlöschordnung]] ([[1677]]) mit dem Gebot der viermaligen Kehrung der Kamine,  
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* Die [[Salzburger Feuerlöschordnung]] ([[1677]]) mit dem Gebot zur jährlich viermaligen Kehrung der Kamine,  
 
* die Ruhe- und Sicherheitsordnung,  
 
* die Ruhe- und Sicherheitsordnung,  
 
* Die Almosenordnung ([[1678]]) mit der Einführung eines „[[Bettler in Salzburg|Bettler]]katasters“, zur "Bekämpfung" der hohen Zahl der Bettler  
 
* Die Almosenordnung ([[1678]]) mit der Einführung eines „[[Bettler in Salzburg|Bettler]]katasters“, zur "Bekämpfung" der hohen Zahl der Bettler  
* die Peinliche Ordnung zur Regelung der Folter,
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* die Peinliche Ordnung zur genauen Anwendung und Regelung der "hochnotpeinlichen Befragung", d.h. der Folter,
 
* die Zivilprozessordung,   
 
* die Zivilprozessordung,   
* die Sauberkeitsordnung zur Vermeidung des Gassengießens und Anordnung der Reinigung vor den Häusern einmal je Woche und vor Feierlichkeiten,  
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* die Sauberkeitsordnung zur Vermeidung des Gassengießens und zur einmal wöchentlichen Reinigung der Straßen vor den Häusern sowie vor Feierlichkeiten,  
* die Infektionsordnung ([[1679]]) usw.  
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* die Infektionsordnung ([[1679]]) usw.
    
==Die grausame Verfolgung v.a. von Bettlerbuben (''Hexenprozesse'')==
 
==Die grausame Verfolgung v.a. von Bettlerbuben (''Hexenprozesse'')==
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