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In der Tat gab es zwischen 1867 und 1918 gleichzeitig ein '''k. k.''' Ministerium für Landesverteidigung und ein '''k. u. k.''' Kriegsministerium, wobei übrigens General Franz Freiherr von Schönaich nacheinander beide Positionen (zuerst die erstere und dann die zweitere) einnahm. - [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 01:43, 26. Jul. 2009 (UTC)
 
In der Tat gab es zwischen 1867 und 1918 gleichzeitig ein '''k. k.''' Ministerium für Landesverteidigung und ein '''k. u. k.''' Kriegsministerium, wobei übrigens General Franz Freiherr von Schönaich nacheinander beide Positionen (zuerst die erstere und dann die zweitere) einnahm. - [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 01:43, 26. Jul. 2009 (UTC)
 
: Es gab auch einen Erlass - wahrscheinlich finde ich ihn noch - in dem die unterschiedliche Verwendung von "k.k." und "k.u.k." genau geregelt war. Vor 1867, so glaube ich mich zu erinnern, gab es nur "k.k." (kaiserlich-königlich); dies aber auch schon zu der Zeit, als die Habsburger "nur" Römisch(-deutsch)e Kaiser sowie Könige von Ungarn und Böhmen, Kroatien usw. waren, also zB im 18. Jahrhundert. Nach 1867 meinte "k.k." den Monarchen als Kaiser von Österreich sowie König von Böhmen, Galizien ua., "k.u.k." eben den Monarchen als Oberhaupt der Doppelmonarchie, also als Kaiser von Österreich (nebst anderen zur österreichischen Reichshälfte gehörenden Titeln) einerseits und König von Ungarn (samt den anderen Ländern der Stephanskrone, wie Kroatien und Slawonien ua.) andererseits - [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:38, 26. Jul. 2009 (UTC)
 
: Es gab auch einen Erlass - wahrscheinlich finde ich ihn noch - in dem die unterschiedliche Verwendung von "k.k." und "k.u.k." genau geregelt war. Vor 1867, so glaube ich mich zu erinnern, gab es nur "k.k." (kaiserlich-königlich); dies aber auch schon zu der Zeit, als die Habsburger "nur" Römisch(-deutsch)e Kaiser sowie Könige von Ungarn und Böhmen, Kroatien usw. waren, also zB im 18. Jahrhundert. Nach 1867 meinte "k.k." den Monarchen als Kaiser von Österreich sowie König von Böhmen, Galizien ua., "k.u.k." eben den Monarchen als Oberhaupt der Doppelmonarchie, also als Kaiser von Österreich (nebst anderen zur österreichischen Reichshälfte gehörenden Titeln) einerseits und König von Ungarn (samt den anderen Ländern der Stephanskrone, wie Kroatien und Slawonien ua.) andererseits - [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:38, 26. Jul. 2009 (UTC)
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: Jetzt noch die genaue Zitierung des Erlasses:<br>
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: Die Titulierung als k. u. k. (kaiserlich und königlich) einerseits und k. k. (kaiserlich-königlich) andererseits wurde offenbar erst mit Allerhöchstem Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889, eingeführt (Mayerhofer–Pace, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).
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: [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 20:37, 4. Aug. 2009 (UTC)