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[[Datei:DEU Laufen COA.svg|miniatur|Wappen der Stadt Laufen]]'''Bürger der Stadt Laufen''' war man früher nicht automatisch.  
 
[[Datei:DEU Laufen COA.svg|miniatur|Wappen der Stadt Laufen]]'''Bürger der Stadt Laufen''' war man früher nicht automatisch.  
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==Voraussetzungen==
 
==Voraussetzungen==
 
*persönliche Freiheit-Nachweis, keiner anderen Herrschaft untertan zu sein
 
*persönliche Freiheit-Nachweis, keiner anderen Herrschaft untertan zu sein
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*Leistungen eines Bürgereids gegenüber Landesherrn und Stadtobrigkeit
 
*Leistungen eines Bürgereids gegenüber Landesherrn und Stadtobrigkeit
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Bürgersöhne hatten Anspruch auf das Bürgerrecht, mussten sich aber ebenso bewerben. Sie zahlten aber eine geringere Aufnahmegebühr, die zusätzlichen Abgaben waren aber gleich. Der Nachweis von Haus- und Grundbesitz in der Stadt war nicht zwingend erforderlich, jedoch waren geordnete finanzielle Verhältnisse nachzuweisen. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts war die Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses vor dem Ortsgeistlichen Pflicht. Alle Zuziehenden mussten ihre eheliche Geburt nachweisen, entweder durch schriftliche Aussagen der Obrigkeit ihres Geburtsortes oder durch Zeugen, die ihre eheliche Gdeburt belegen konnten.
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Bürgersöhne hatten Anspruch auf das Bürgerrecht, mussten sich aber ebenso bewerben. Sie zahlten aber eine geringere Aufnahmegebühr, die zusätzlichen Abgaben waren aber gleich. Der Nachweis von Haus- und Grundbesitz in der Stadt war nicht zwingend erforderlich, jedoch waren geordnete finanzielle Verhältnisse nachzuweisen. Ab der Mitte des [[16. Jahrhundert]]s war die Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses vor dem Ortsgeistlichen Pflicht. Alle Zuziehenden mussten ihre eheliche Geburt nachweisen, entweder durch schriftliche Aussagen der Obrigkeit ihres Geburtsortes oder durch Zeugen, die ihre eheliche Geburt belegen konnten.
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Die Aufnahme als Bürger war bei Einheirat erleichtert, das bedeutet, wenn der Bewerber eine Bürgerswitwe oder Bürgerstochter heiratete, um deren Versorgung sicherzustellen. Wurde ein freigewordenes Handwerk oder Gewerbe übernommen, gab es ebenfalls Erleichterungen. In Zeiten von Fachkräftemangel konnte einem Bewerber das Bürgerrecht geschenkt werden, das heißt, er musste keine Aufnahmegebühr zahlen, sondern nur die Abgaben an den Stadtschreiber entrichten. So ist z. B. dem aus München gebürtigen Maler [[Hieronymus Ölgast]] [[1548]] ''das Burgerrecht nachgesehen und geschenkt wordn'', da es zu dieser Zeit in Laufen keinen Maler gab.  
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Die Aufnahme als Bürger war bei Einheirat erleichtert, das bedeutet, wenn der Bewerber eine Bürgerswitwe oder Bürgerstochter heiratete, um deren Versorgung sicherzustellen. Wurde ein freigewordenes Handwerk oder Gewerbe übernommen, gab es ebenfalls Erleichterungen. In Zeiten von Fachkräftemangel konnte einem Bewerber das Bürgerrecht geschenkt werden, das heißt, er musste keine Aufnahmegebühr zahlen, sondern nur die Abgaben an den Stadtschreiber entrichten. So ist z. B. dem aus [[München]] gebürtigen Maler [[Hieronymus Ölgast]] [[1548]] ''das Burgerrecht nachgesehen und geschenkt wordn'', da es zu dieser Zeit in Laufen keinen Maler gab.  
    
Mit der Verleihung des Bürgerrechts konnten auch gewisse Auflagen verbunden sein, so, dass z. B. ein Lediger innerhalb eines Jahres heiraten musste, oder dass kein anderes Gewerbe als dem angegebenen nachgegangen werden darf.
 
Mit der Verleihung des Bürgerrechts konnten auch gewisse Auflagen verbunden sein, so, dass z. B. ein Lediger innerhalb eines Jahres heiraten musste, oder dass kein anderes Gewerbe als dem angegebenen nachgegangen werden darf.
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Kein Interesse bestand an der Aufnahme mittelloser Personen oder sozialer Randgruppen,die für die Stadt eventuell eine Last darstellen hätten können.
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Kein Interesse bestand an der Aufnahme mittelloser Personen oder sozialer Randgruppen, die für die Stadt eventuell eine Last darstellen hätten können.
    
==Aufnahmegebühren==
 
==Aufnahmegebühren==
Die Aufnahmegebühren richteten sich nach den finanziellen Verhältnissen des Aufnahmewerbers aber auch nach dem Geldbedarf der Stadt, sie für die Stadt eine bedeutende Einnahmequelle darstellte. Im 16. Jahrhundert schwankte die Gebühr zwischen 1 und 28 Gulden, wobei der Mittelwert sich bei 5 bis 6 Gulden befand, später dann bei 12 bis 15 Gulden.
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Die Aufnahmegebühren richteten sich nach den finanziellen Verhältnissen des Aufnahmewerbers aber auch nach dem Geldbedarf der Stadt, sie für die Stadt eine bedeutende Einnahmequelle darstellte. Im 16. Jahrhundert schwankte die Gebühr zwischen einem und 28 [[Gulden]], wobei der Mittelwert sich bei fünf bis sechs Gulden befand, später dann bei zwölf bis 15 Gulden.
    
'''Einige Beispiele'''
 
'''Einige Beispiele'''
*1526 zahlte der Goldschmied [[Max Lebenauer]] 1 Gulden 4 Kreuzer
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*[[1526]] zahlte der Goldschmied [[Max Lebenauer]] 1 Gulden 4 Kreuzer
*1561 zahlte der Goldschmied [[Wolfgang Pfäffinger]] 5 Gulden
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*[[1561]] zahlte der Goldschmied [[Wolfgang Pfäffinger]] 5 Gulden
*1585 zahlte der Handelsmann [[Hans Sailer]] 26 Gulden
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*[[1585]] zahlte der Handelsmann [[Hans Sailer]] 26 Gulden
*1597 zahlte [[Thomas Harter]] 24 Gulden, weil er ''Hans Sailers Wittib zur Ehe genommen''
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*[[1597]] zahlte [[Thomas Harter]] 24 Gulden, weil er ''Hans Sailers Wittib zur Ehe genommen''
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Erst [[1796]] wurde eine Ordnung festgelegt, die die Zahlungen genau regelte. Je nach Qualität ihres Gewerbes wurden 3 Klassen aufgestellt, von denen jede Klasse wieder drei oder vier Unterabteilungen hatte.
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Erst [[1796]] wurde eine Ordnung festgelegt, die die Zahlungen genau regelte. Je nach Qualität ihres Gewerbes wurden drei Klassen aufgestellt, von denen jede Klasse wieder drei oder vier Unterabteilungen hatte.
 
*Gebühren der 1. Klasse:30 bis 60 Gulden
 
*Gebühren der 1. Klasse:30 bis 60 Gulden
 
*Gebühren der 2. Klasse:15 bis 24 Gulden
 
*Gebühren der 2. Klasse:15 bis 24 Gulden
 
*Gebühren der 3. Klasse:5 bis 12 Gulden
 
*Gebühren der 3. Klasse:5 bis 12 Gulden
 
Bürgersöhne, die ein Gewerbe in der Stadt erlangten, waren von der Zahlungbefreit und mussten nur sechs Gulden "Titel-Zustandsgeld" entrichten.
 
Bürgersöhne, die ein Gewerbe in der Stadt erlangten, waren von der Zahlungbefreit und mussten nur sechs Gulden "Titel-Zustandsgeld" entrichten.
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==Zusätzliche Gebühren==
 
==Zusätzliche Gebühren==
 
[[1535]] wurden die zusätzlichen Gebühren festgelegt. Dem Richter, Bürgermeister, Stadtschreiber und den Stadtkämmerern wurden 24 Pfennige gezahlt, die Besiegelung kostete nochmals 12 Pfennige für den Bürgermeister und einem Stadtkämmerer.
 
[[1535]] wurden die zusätzlichen Gebühren festgelegt. Dem Richter, Bürgermeister, Stadtschreiber und den Stadtkämmerern wurden 24 Pfennige gezahlt, die Besiegelung kostete nochmals 12 Pfennige für den Bürgermeister und einem Stadtkämmerer.
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==Pflichten der Bürger==
 
==Pflichten der Bürger==
 
Mit der Verleihung des Bürgerrechts waren auch Pflichten verbunden.
 
Mit der Verleihung des Bürgerrechts waren auch Pflichten verbunden.
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*Mithilfe bei der Instandhaltung der Befestigungsanlagen
 
*Mithilfe bei der Instandhaltung der Befestigungsanlagen
 
*Bereitschaft, öffentliche Ämter zu übernehmen.
 
*Bereitschaft, öffentliche Ämter zu übernehmen.
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==Bürgerbuch der Stadt Laufen==
 
==Bürgerbuch der Stadt Laufen==
 
Das Bürgerbuch verzeichnete ab [[1499]] fast lückenlos die Namen der aufgenommenen Bürger. Ab [[1522]] wurden auch fast regelmäßig deren Berufe und die Aufnahmegebühren verzeichnet. Aber auch über abwandernde Bürger finden sich darin Aufzeichnungen.
 
Das Bürgerbuch verzeichnete ab [[1499]] fast lückenlos die Namen der aufgenommenen Bürger. Ab [[1522]] wurden auch fast regelmäßig deren Berufe und die Aufnahmegebühren verzeichnet. Aber auch über abwandernde Bürger finden sich darin Aufzeichnungen.
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==Quelle==
 
==Quelle==
* [[Hans Roth]]: ''Entwicklung der Stadt vom Spätmittelalter bis 1816'', in: [[Heinz Dopsch]], [[Hans Roth]] (Hrsg.): ''Laufen und Oberndorf - 1 250 Jahre Geschichte, Wirtschaft und Kultur an beiden Ufern der Salzach'', Laufen und Oberndorf, 1998, S. 135bis 137
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* [[Hans Roth]]: ''Entwicklung der Stadt vom Spätmittelalter bis 1816'', in: [[Heinz Dopsch]], [[Hans Roth]] (Hrsg.): ''Laufen und Oberndorf - 1 250 Jahre Geschichte, Wirtschaft und Kultur an beiden Ufern der Salzach'', Laufen und Oberndorf, 1998, S. 135 bis 137
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{{SORTIERUNG: Laufen, Bürger der Stadt}}
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Politik]]
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[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Politik (Geschichte)]]
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[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
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[[Kategorie:Verwaltung (Geschichte)]]
   
[[Kategorie:Deutschland]]
 
[[Kategorie:Deutschland]]
 
[[Kategorie:Bayern]]
 
[[Kategorie:Bayern]]
 
[[Kategorie:Rupertiwinkel]]
 
[[Kategorie:Rupertiwinkel]]
[[Kategorie:Laufen an der Salzach]]
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[[Kategorie:Laufen an der Salzach|Bürger]]
[[Kategorie:Recht]]