In einem folgenden Dekret untersagte Colloredo nach Vorbereitung durch eine Kommission mit Konsistorialrat [[Johann Michael Bönicke]] und anderen Räten die „Grabtheater… mit gefärbten Kugeln, Öllampen oder übermäßiger Kerzenzahl…“ und erlaubte eine bescheidene Restanlage. 1783 folgte die Aufforderung für die Visitationen, zu berichten, ob pünktlich und genau das „Verbot des unnöthigen Kirchenputzes“ und „dessen unaufhaltbare Wegräumung“ beachtet worden sei. Wie bei manch anderen Vorschriften des Erzbischofs dürfte es auch hier an der Umsetzung gemangelt haben. | In einem folgenden Dekret untersagte Colloredo nach Vorbereitung durch eine Kommission mit Konsistorialrat [[Johann Michael Bönicke]] und anderen Räten die „Grabtheater… mit gefärbten Kugeln, Öllampen oder übermäßiger Kerzenzahl…“ und erlaubte eine bescheidene Restanlage. 1783 folgte die Aufforderung für die Visitationen, zu berichten, ob pünktlich und genau das „Verbot des unnöthigen Kirchenputzes“ und „dessen unaufhaltbare Wegräumung“ beachtet worden sei. Wie bei manch anderen Vorschriften des Erzbischofs dürfte es auch hier an der Umsetzung gemangelt haben. |