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Textersetzung - „Erzstift Salzburg“ durch „Erzstift
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== Verbote in der Aufklärung ==
 
== Verbote in der Aufklärung ==
1782/83 verfügte Kaiser [[Joseph II.]] für [[Österreich]] ein Verbot der Heiligen Gräber. Im [[Erzstift Salzburg]] veröffentlichte [[Erzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] [[1782]] seinen bekannten Hirtenbrief, in dem er den „unnöthigen Kirchenaufwand“, „Flitterstaat“ und „unschicklichen Kirchenprunk“  kritisierte: Die Kirche solle Geld einnehmen, „um es mit aller Weisheit auszuspenden und in der Noth Hilfe zu leisten“. (Hieronymus Graf Colloredo: Hirtenbrief des Fürst-Erzbischofs zu Salzburg: Die Abstellung des unnöthigen religiösen Aufwandes...- Salzburg 1782)
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1782/83 verfügte Kaiser [[Joseph II.]] für [[Österreich]] ein Verbot der Heiligen Gräber. Im [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] veröffentlichte [[Erzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]] [[1782]] seinen bekannten Hirtenbrief, in dem er den „unnöthigen Kirchenaufwand“, „Flitterstaat“ und „unschicklichen Kirchenprunk“  kritisierte: Die Kirche solle Geld einnehmen, „um es mit aller Weisheit auszuspenden und in der Noth Hilfe zu leisten“. (Hieronymus Graf Colloredo: Hirtenbrief des Fürst-Erzbischofs zu Salzburg: Die Abstellung des unnöthigen religiösen Aufwandes...- Salzburg 1782)
    
In einem folgenden Dekret untersagte Colloredo nach Vorbereitung durch eine Kommission mit Konsistorialrat [[Johann Michael Bönicke]] und anderen Räten die „Grabtheater… mit gefärbten Kugeln, Öllampen oder übermäßiger Kerzenzahl…“ und erlaubte eine bescheidene Restanlage. 1783 folgte die Aufforderung für die Visitationen, zu berichten, ob pünktlich und genau das „Verbot des unnöthigen Kirchenputzes“ und „dessen unaufhaltbare Wegräumung“ beachtet worden sei. Wie bei manch anderen Vorschriften des Erzbischofs dürfte es auch hier an der Umsetzung gemangelt haben.  
 
In einem folgenden Dekret untersagte Colloredo nach Vorbereitung durch eine Kommission mit Konsistorialrat [[Johann Michael Bönicke]] und anderen Räten die „Grabtheater… mit gefärbten Kugeln, Öllampen oder übermäßiger Kerzenzahl…“ und erlaubte eine bescheidene Restanlage. 1783 folgte die Aufforderung für die Visitationen, zu berichten, ob pünktlich und genau das „Verbot des unnöthigen Kirchenputzes“ und „dessen unaufhaltbare Wegräumung“ beachtet worden sei. Wie bei manch anderen Vorschriften des Erzbischofs dürfte es auch hier an der Umsetzung gemangelt haben.