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Für den Zeitraum der Salzburger [[Erzbischöfe]], also von [[Arn]], der [[798]] zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof [[Heinrich von Pirnbrunn]], der [[1343]] starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs ''Erzstift''.<ref>Quelle {{wikipedia-de|Erzstift}}</ref> In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht).  
 
Für den Zeitraum der Salzburger [[Erzbischöfe]], also von [[Arn]], der [[798]] zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof [[Heinrich von Pirnbrunn]], der [[1343]] starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs ''Erzstift''.<ref>Quelle {{wikipedia-de|Erzstift}}</ref> In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht).  
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Der Nachfolger von Heinrich von Pirnbrunn, [[Ortolf von Weißeneck]], wird vielfach als erster ''Fürsterzbischof'' gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Fürst und Landesherr war. Diese Besitzungen wurden ab Ortolf von Weißeneck ebenfalls ''Fürsterzbistümer'' genannt. Der Salzburger Erzbischof blieb nach der Loslösung von Altbayern bis nach 1800 weiterhin das geistliche Oberhaupt Altbayerns, aber auch große Teile des heutigen Österreic hunterstanden geistlich dem Salzburer Erzbischof. Salzburg blieb
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Der Nachfolger von Heinrich von Pirnbrunn, [[Ortolf von Weißeneck]], wird vielfach als erster ''Fürsterzbischof'' gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Fürst und Landesherr war. Diese Besitzungen wurden ab Ortolf von Weißeneck ebenfalls ''Fürsterzbistümer'' genannt. Der Salzburger Erzbischof blieb nach der Loslösung von Altbayern bis nach 1800 weiterhin das geistliche Oberhaupt Altbayerns, aber auch große Teile des heutigen Österreich unterstanden geistlich dem Salzburger Erzbischof.  
 
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Geistliche Herrschaften außerhalb der der [[Erzdiözese|Salzburger Erzdiözese]] waren unter den Erzbischöfen [[Eigenbistum|Eigenbistümer]] und dann unter den Fürsterzbischöfen [[Erzbistum|Erzbistümer]]. D
      
Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiet und die geistlich dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern gut unterschieden werden müssen. Die Begriffe Fürsterzbistum und Erzstift werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. So verwendet Univ.-Doz. DDr. [[Franz Ortner]] in seiner Reihe "[[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]" den Begriff "Erzstift" vereinzelt auch für das "Fürsterzbistum"<ref> Band 3 "Reformation und Katholische Reformation", vordere Innenseite: "Territorium und auswärtige Besitzungen des Erzstiftes Salzburg im 15. Jahrhundert" . Ein seiner Publikation Salzburgs Bischöfe in der Geschichte des Landes (2005) verwendet er großteils den Begriff "Fürsterzbistum"</ref>.
 
Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiet und die geistlich dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern gut unterschieden werden müssen. Die Begriffe Fürsterzbistum und Erzstift werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. So verwendet Univ.-Doz. DDr. [[Franz Ortner]] in seiner Reihe "[[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]" den Begriff "Erzstift" vereinzelt auch für das "Fürsterzbistum"<ref> Band 3 "Reformation und Katholische Reformation", vordere Innenseite: "Territorium und auswärtige Besitzungen des Erzstiftes Salzburg im 15. Jahrhundert" . Ein seiner Publikation Salzburgs Bischöfe in der Geschichte des Landes (2005) verwendet er großteils den Begriff "Fürsterzbistum"</ref>.
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