Für den Zeitraum der Salzburger [[Erzbischöfe]], also von [[Arn]], der [[798]] zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof [[Heinrich von Pirnbrunn]], der [[1343]] starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs ''Erzstift''.<ref>Quelle {{wikipedia-de|Erzstift}}</ref> In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht). | Für den Zeitraum der Salzburger [[Erzbischöfe]], also von [[Arn]], der [[798]] zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof [[Heinrich von Pirnbrunn]], der [[1343]] starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs ''Erzstift''.<ref>Quelle {{wikipedia-de|Erzstift}}</ref> In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht). |