Salzburger Landtag
Der Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie in den österreichischen Bundesländern. Dieser setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle 5 Jahre direkt von der Landesbevölkerung gewählt werden.
Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:
Wahl von Staatsorganen ( Landeshauptmann, Mitglieder der Landesregierung, Salzburger Bundesräte, Direktor des Landesrechnungshofes),
Gesetzgebung
Kontrolle von Regierung und Verwaltung (Kontrollinstrumente: Interpellationsrecht, Untersuchungsausschüsse, Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.)
Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr ua) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluß hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.