Benutzer Diskussion:Thomas R. Schwarz
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Geschütztes Leerzeichen
Lieber Tommy, was du vielleicht nicht wissen konntest: nach einer Diskussion vor einigen Monaten haben wir entschieden, uns nach den DIN-Ö-Normen zu halten wo wir es wissen. Dazu zählt das geschützte Leerzeichen bei Zahlen, ausgenommen Geldbeträge. wird anstelle von Hunderter- oder Tausender Punkte bei Zahlen gesetzt.
Das hat auch noch einen praktischen Hintergrund. Egal mit welcher Bildschirmeinstellung oder im Fall eines Drucks einer Seite, werden diese Zahlen nicht unschön durch Zeilenumbruch auseinander gerissen, sondern bleiben kompakt lesbar. Bitte daher keine geschützten Leerzeichen entfernen - besser Punkte gegen solche austauschen bittet Mosaico 17:52, 9. Nov. 2011 (CET)
{{Bild/Keine Schöpfungshöhe}}
Im Ansatz gut gemeint, aber ich denke, so eine Lizenz ist grenzwertig und anfechtbar. Laut österreichischem Urheberrecht ist jedes Bild an sich bereits urheberrechtlich geschützt, ungeachtet seines schöpferischen Wertes. Dieser ist nur in der Beurteilung bei Schadenersatzansprüchen von Bedeutung.
Mit so einer Lizenz arbeiten hieße gegen bestehendes Recht in Österreich zu verstoßen.
Ein Bild ist grundsätzlich nur dann frei, wenn zwischen Aufnahme des Bildes und Verwendung 70 Jahre verstrichen sind und und der Urheber ohne Rechtsnachfolger gestorben ist. Denn Rechtsnachfolger könnten Verwertungsrechte besitzen, was gleich einer Genehmigungspflicht zur Veröffentlichung kommt.
Wortlaut im Gesetz: Todesjahr des Urhebers, bei Werken ohne Urheberbezeichnung 70 Jahre nach ihrer Schaffung bzw. nach ihrer Erstveröffentlichung. Leistungsschutzrechte, wie bei einfachen Lichtbildern, erlöschen 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder Darbietung, der Schutz von Datenbanken 15 Jahre nach der letzten Änderung.
Bei Fragen zum Urheberrecht siehe www.internet4jurists.at.
Aus meinen Ausführungen heraus meine ich, wir sollten diese Lizenz wieder löschen meint Mosaico 18:02, 9. Nov. 2011 (CET)
- Hallo, wenns ungesetzlich ist, auf jeden Fall löschen. Die Lizenzvorlage sollte für die Bilder gedacht sein, die beispielsweise nur aus geometrischen Formen und Text besteht (wie ein Diagramm oder einfache Zeichen) da diese keinen Urheberrechtlichen Schutz genießen können. Wäre ja auch eigenartig, wenn ein einfacher Strich geschützt wäre (abgesehen vom markenrechtlichen bei Logos). Also wie gesagt, wenns was bringt behalten oder wenns gar gegen österreichisches Recht verstößt, löschen. Liebe Grüße, tommy ✉ 18:44, 9. Nov. 2011 (CET)