Simon III. Garchanetz

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Simon III. Garchanetz war Abt des Stiftes St Peter von 1518 bis 1521.

Die Einflussnahme der Erzbischöfe in die Wahl der Äbte

Leonhard von Keutschach wollte schon bald seinen Vertrauten als Abt von St. Peter durchsetzen. Auf das freie Wahlrecht achteten die Mönche allerdings mit großer Hartnäckigkeit und wehrten sich entschieden gegen die Einflussnahme, sodass sich der Erzbischof lange nicht durchsetzte. Nur zehn Mönche stimmten zuerst für die Absicht des Erzbischofes. Als am 18. Juni 1518 Abt Wolfgang verstarb, und der Erzbischof weiterhin seinen eigenen Kandidaten nicht durchsetzen konnte, erteilte er nach einer langen Verweigerung doch endlich die Erlaubnis zur freien Wahl des neuen Abtes. Der Wahlconvent war aber darauf bereits so zerstritten, dass keine deutlichen Mehrheiten für eine Abtswahl möglich schien. Der Erzbischof wohnte zwar nun persönlich dem Convent bei, was zuerst ebenfalls nicht zur Lösung führte. Erst wenig später wurde der bisherige Custos, Simon III. Garchanetz als Abt gewählt, der Erzbischof bestätigte ihn am 3. Juli. Am 11. Juli wurde er durch den Bischof von Chiemsee darauf zum Abt geweiht.

Das Wirken des Abtes und des Klosterkonvents

Simon war aber den sich nun stellenden Aufgaben allerdings nicht wirklich gewachsen. Auch war das Kloster durch die Streitigkeiten finanziell ganz erschöpft. Die Schriften Luthers wurden damals nicht nur in der Bevölkerung der Stadt Salzburg eifrig gelesen, sondern mindestens eben so eifrig auch von den Mönchen St. Peters . Darüber beschwerte sich Simon Garchawetz beim Fürsterzbischof Matthäus Lang. Nach manchen aber lange anhaltenden Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel und den Stift St. Peter begann Ende Juni 1521 Erzbischof Matthäus Lang eine eingehende Visitation des Klosters. Dabei klagten die Brüder des Stiftes über den Abt, über dessen „Verschwendung“ und den wenig freundlichen Umgang, während der Abt sich bitter über den Ungehorsam der Brüder und über die hohen Prozesskosten beschwerte. Nach dieser Verhandlungen ließ der Kardinal Matthäus Lang kurzer Hand vier Mönche auf die Burg Hohensalzburg bringen und im Kerker einsperren, drei andere hielt er in seiner Residenz fest. Darauf zwang der Cardinal endgültig den Abt Simon Garchanetz zum Rücktritt. Er ordnete gleichzeitig an, dass die Brüder Liebe und Eintracht pflegen müssten, wer das nicht einhalte soll aus dem Kloster ausgeschieden werden. Die Ordens-Disziplin mit dem klösterlichen Schweigegebot müsse besser als befolgt werden, die Fastenregeln strenger befolgt werden. Das Frauenkloster St. Peter dürfe niemand, auch nicht der Abt ohne Notwendigkeit und schon gar nicht alleine betreten. Kurz darauf erzwang am 2. August 1522, der Erzbischof die Wahl des neuen Abtes Johann von Staupitz. Zuvor musste am 22. April 1522 noch Staupitz mit Erlaubnis des Papstes in den Benediktinerorden übertreten.

Literatur

  • Gerald Hirtner: Das Kloster St. Peter und seine Netzwerke zur Zeit des Johann v. Staupitz; in Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, 2018 herg. von Vorstand der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich
  • Hans Kammermayer: Herzog Ernst von Bayern (1500-1560): geistlicher Landesfürst im Hochstift Passau, Erzstift Salzburg und in der Grafchaft Glatz; Kommission für bayerische Landesgeschichte (KBL), Beck Verlag

München, 2018